Urteil Wohnwertminderndes Merkmal auch bei früher abgelehnter Modernisierung, aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
Schlagworte
Wohnwertminderndes Merkmal auch bei früher abgelehnter Modernisierung, aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
Leitsätze
1. Ein wohnwertminderndes Merkmal (hier: fehlender Fliesenspiegel im Bad) ist zur Einordnung in den Berliner Mietspiegel 2021 auch dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung durch den Vermieter abgelehnt hatte.
2. Ein aufwendig gestaltetes Wohnumfeld ist nur bei besonderem gärtnerischen und/oder architektonischen Aufwand anzunehmen, der über das Vorhandensein befestigter Wege oder bepflanzter Bereiche signifikant hinausgehen muss.
(Leitsätze der Redaktion)
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