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Urteil Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung aufgrund fehlender Einsicht in die Belege
Schlagworte
Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung aufgrund fehlender Einsicht in die Belege
Leitsatz
Die Einrede, die Nachzahlung der Betriebskosten sei noch nicht fällig, weil die Mieter noch nicht alle Belege einsehen konnten, ist nur zulässig, wenn die Einsichtnahme zur Begründung eines Widerspruchs erforderlich ist, der erfolgreich sein kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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