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Urteil Kein Übergang der Vermieterstellung bei Veräußerung des Miteigentumsanteils an den anderen Miteigentümer


Schlagworte

Kein Übergang der Vermieterstellung bei Veräußerung des Miteigentumsanteils an den anderen Miteigentümer

Leitsatz

Bei Vermietung einer Wohnung durch zwei Miteigentümer bleiben beide auch dann Vermieter - und ist eine Kündigung gegenüber dem Mieter demgemäß von beiden Vermietern auszusprechen -, wenn der eine seinen Miteigentumsanteil später an den anderen veräußert. Auf einen solchen Eigentumserwerb findet § 566 Abs. 1 BGB weder direkte noch analoge Anwendung.

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