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Urteil Beginn der Kündigungssperrfrist nach Umwandlung


Schlagworte

Beginn der Kündigungssperrfrist nach Umwandlung

Leitsatz

Voraussetzung des Beginns der Kündigungssperrfrist nach § 577a Abs. 1 BGB ist ein tatsächlicher Wechsel in der Person des Vermieters. An einem solchen Übergang der Vermieterstellung nach §§ 566/571 a. F. BGB auf den Erwerber eines Miteigentumsanteils fehlt es, wenn die Miteigentümer eines Grundstücks, die zugleich dessen Vermieter sind, das Eigentum an dem Grundstück durch Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 WEG teilen und sodann einem Miteigentümer durch Auflassung und Eintragung in das Wohnungsgrundbuch das alleinige Wohnungseigentum an einer bestimmten vermieteten Wohnung übertragen. (entgegen BayObLG, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 24. November 1981 - Allg Reg 64/81 -, NJW 1982, 451 f.; Anschluss an BGH - VIII ZB 26/17 -, Beschl. v. 9. Januar 2019, GE 2019, 249 f., Rn. 10, zitiert nach juris)

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