196 C 73/21 - Vermietungs- und Verpachtungsverbot
Leitsatz: Ein Beschluss, der eine Vermietung und/oder Verpachtung untersagt oder wesentlich einschränkt, ist nichtig; das Recht auf Vermietung des Sondereigentums kann nur durch die Gemeinschaftsordnung, d. h. durch eine Vereinbarung eingeschränkt werden.