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  1. VII ZR 213/08 - Öffentliches Vergabeverfahren über Bauleistungen, Nachprüfungsverfahren
    Leitsatz: Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.
    BGH
    22.07.2010
  2. VIII ZR 37/06 - Vertraglicher Ausschluß des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung<br />* Leitsatz
    Leitsatz: Ein im voraus vertraglich vereinbarter Ausschluß der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB ist.
    BGH
    17.01.2007
  3. V ZR 126/01 - Nutzungsentschädigung gegen Träger der öffentlichen Verwaltung wegen Verwendung im komplexen Wohnungsbau
    Leitsatz: Der Anspruch des Eigentümers gegen den Träger der öffentlichen Verwaltung auf Entschädigung für die Nutzung eines Grundstücks, das ohne eine Ordnung der rechtlichen Beziehungen im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus für Zwecke der öffentlichen Verwaltung in Anspruch genommen wurde, beruht auf Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 8 EGBGB. Der Anspruch beträgt 2 % p. a. des gemäß § 20 Abs. 2 SachenRBerG geminderten, für den Geschoßwohnungsbau in dem Gebiet festgestellten Richtwerts.
    BGH
    14.06.2002
  4. V ZR 138/17 - Entzug von Bruchteilseigentum und rechtliche Möglichkeiten des nichtstörenden Miteigentümers
    Leitsatz: a) Wohnungseigentum in Bruchteilseigentum kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht. b) Der nicht störende Miteigentümer ist aber entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags dadurch abzuwenden, dass er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers selbst erwirbt, den störenden Miteigentümer dauerhaft und einschränkungslos aus der Wohnanlage entfernt, und dass er der Wohnungseigentümergemeinschaft alle Kosten ersetzt, die dieser durch die Führung des Entziehungsrechtsstreits und die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens zur Durchsetzung des Entziehungsanspruchs entstanden sind.
    BGH
    14.09.2018
  5. VIII ZR 325/13 - Stichtag für erhöhte Vergütung für Strom aus Biomasse
    Leitsatz: Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist nur dann zu zahlen, wenn die Biomasseanlage, in der der Strom erzeugt worden ist, erstmals nach dem 31. Dezember 2008 in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe der Anlage 3 zum EEG 2009 betrieben worden ist. Für Strom aus Anlagen, in denen bereits vor diesem Stichtag Strom in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt worden ist, ist - auch im Falle einer nach dem Stichtag erfolgten Vergrößerung dieser Strommenge - nur ein begrenzter Kraft-Wärme-Kopplungsbonus nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 zu entrichten.
    BGH
    04.03.2015
  6. BVerwG 3 B 90.11 - Investitionen der Baudirektion Hauptstadt Berlin für VEB KWV Berlin-Mitte; Auslegung ausgelaufenen DDR-Rechts; Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftseinheiten der DDR; Notwendigkeit des Vertragsabschlusses zur Durchführung von Investitionen
    Leitsatz: 1. Die Anwendung und Auslegung des beim Beitritt ausgelaufenen DDR-Rechts bleibt grundsätzlich den Tatsachengerichten vorbehalten. 2. Wirtschaftseinheiten der DDR, also beispielsweise volkseigene Betriebe oder andere Betriebe und Einrichtungen konnten - obwohl es sich um Untergliederungen des sozialistischen Staates handelte - zueinander in rechtliche Beziehung treten und daher auch Beteiligte eines Rechtsverhältnisses sein, aus dem sich wechselseitige vertragliche, aber auch gesetzliche Ansprüche wie solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder solche bereicherungsrechtlicher Natur ergeben konnten. 3. Die Anwendung der Verordnung über die Vorbereitung von Investitionen vom 23. Mai 1985 (GBl. I S. 197) entband nicht von der Pflicht, nach § 9 des Vertragsgesetzes einen Vertrag zur Durchführung der Investitionen abzuschließen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    29.05.2012
  7. 2 Bs 38/23 - Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe ausgehenden Lärmemissionen
    Leitsatz: 1. Bei der Prüfung der Frage, ob das Rücksichtnahmegebot verletzt ist, ist von der grundsätzlich erforderlichen Berücksichtigung der von einem Vorhaben ausgehenden Immissionsbelastung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 Abs. 1 HBauO (juris: BauO HA 2005) keine Ausnahme zu machen, obgleich die Einhaltung der Anforderungen nach § 22 BImSchG im vereinfachten Genehmigungsverfahren - mit Ausnahme der in § 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 HBauO (juris: BauO HA 2005) genannten Fälle - in Bezug auf das sog. Baunebenrecht nicht zu prüfen sind. (Rn. 38, 39)2. Eine Schallberechnung, die in Anwendung eines frei zugänglichen Schallrechners des Herstellers einer Wärmepumpe erfolgt ist, kann nicht mit einem durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellten Schallgutachten gleichgestellt werden. (Rn. 50)
    OVG Hamburg
    07.06.2023
  8. IV ZR 465/21 - Corona-Verordnung, COVID-19-Pandemie, Eintritt eines Versicherungsfalls, Er-weiterung der Meldepflicht, Betriebsschließung
    Leitsatz: a)  Die Regelung in der Klausel Ziff. 3.4 BBSG 19 („Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe“), wonach meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger sind, ist unklar im Sinne von § 305c Abs. 2 BGB. Sie kann den durchschnittlichen Versicherungsnehmer jedenfalls auch zu dem Verständnis führen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls maßgeblich ist. b)  Nach den Regelungen in Ziff. 3.1, 3.4 BBSG 19 setzt der Eintritt des Versicherungsfalls die namentliche Nennung der Krankheit oder des Krankheitserregers in den §§ 6 und 7 IfSG im Zeitpunkt der Betriebsschließung voraus. Eine Erweiterung der Meldepflicht für in diesen Regelungen nicht namentlich genannte Krankheiten und Krankheitserreger durch eine auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 IfSG erlassene Rechtsverordnung genügt nicht.
    BGH
    18.01.2023
  9. VIII ZR 132/20 - Verjährungsbeginn immer erst nach Rückgabe
    Leitsatz: § 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in der vorgenannten Vorschrift bestimmte Frist von 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an bereits im laufenden Mietverhältnis verstrichen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 114/04, GE 2005, 230 = BGHZ 162, 30, 37).
    BGH
    31.08.2022
  10. VIII ZR 244/14 - Stromnetzbetreiber, Anlagebegriff „Solarkraftwerk“, Gesamtheit der Photovoltaikmodule
    Leitsatz: a) Für den § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 zugrunde liegenden - weiten - Anlagebegriff, unter dem die Gesamtheit aller funktional zusammengehörenden technisch und baulich notwendigen Einrichtungen zu verstehen ist, ist maßgeblich, nach welchem Gesamtkonzept die einzelnen Einrichtungen funktional zusammenwirken und eine Gesamtheit bilden sollen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 262/12, NVwZ 2014, 313 Rn. 23, 32 ff., 40). b) Nicht das einzelne, zum Einbau in ein Solarkraftwerk bestimmte Photovoltaikmodul ist als eine (eigene) Anlage gemäß § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 anzusehen, sondern erst die Gesamtheit der Module bildet die Anlage „Solarkraftwerk“.
    BGH
    04.11.2015