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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 63)
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V ZR 430/02 - Restitutionsverfahren; VollmachtLeitsatz: Eine Vollmacht für das Restitutionsverfahren ermächtigt nur zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen zu Ansprüchen, über die in diesem Verfahren eine Entscheidung getroffen werden kann, nicht dagegen auch zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Herausgabe von Mieteinnahmen, über die nicht im Restitutionsverfahren, sondern durch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden ist.BGH11.07.2003
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V ZR 50/07 - Beratungsvertrag; Anlagevermittlung; monatlicher Eigenaufwand; Auskunftsverpflichtungsverletzung; positive VertragsverletzungLeitsatz: Auch ein Anlagevermittler haftet über die Pflicht zu richtiger und vollständiger Auskunft über das Objekt hinaus aus einem Beratungsvertrag, wenn er die Vermögensbelange des Anlageinteressenten wahrnimmt und über die sich für diesen aus dem Erwerb ergebenden Belastungen berät. 2. Bei der Beratung über den Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken bildet die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands das Kernstück der Beratung. 3. Bei der Berechnung des monatlichen Eigenaufwands des Käufers müssen die Zahlungen für die Tilgung der zur Finanzierung des Kaufs aufzunehmenden Darlehen berücksichtigt werden. 4. Fehlerhaft ist es, wenn bei der Berechnung der Belastung die Erträge aus einer befristeten Mietgarantie in Ansatz gebracht werden, welche die ortsübliche Vergleichsmiete erheblich übersteigt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BGH06.06.2008
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V ZR 96/13 - Entziehung des Wohnungseigentums als WohnungseigentumssacheLeitsatz: Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG in der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung.BGH19.12.2013
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IX ZR 328/97 - Notarhaftung, Sekundärverjährung bei -; Sekundärverjährung, - bei Notarhaftung; Amtshaftung, - des Notars gegenüber Auftraggeber; Haftung, - des Rechtsanwaltes; Rechtsmittelanwalt; Anwaltsfehler; Mitverschulden, - des Mandanten an der VerjährungLeitsatz: ...erkennen kön nen. c) Die Beauftragung eines...BGH15.04.1999
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VIII ZR 145/07 - Ordentliche Kündigung wg. schuldhafter nicht unerheblicher Vertragspflichtverletzung bedarf i. d. R. keiner Abmahnung; Kündigung wg. Zahlungsverzugs; verbundene fristlose und ordentliche Kündigung; wiederholt unpünktliche und unvollständige Mietzahlungen; Zahlungen innerhalb der Schonfrist und ordentliche Kündigung wg. Zahlungsverzugs; nicht gezahlte Erhöhung des Betriebskostenvorschusses; Zahlung unter VorbehaltLeitsatz: Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Mißachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.BGH28.11.2007
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V ZB 198/15 - Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen auf Aufteilung eines Grundstücks in WohnungseigentumDer Fall: .... Mit notarieller Urkunde vom 10. März 2015...BGH12.10.2016
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V ZR 313/95 - Übertragung konsumgenossenschaftlicher Grundstücke in Volkseigentum; Ersitzung; Vorrang des Vermögensgesetzes, ZuordnungLeitsatz: ...326/94, BGHZ 132, 245). c) Das...BGH11.07.1997
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V ZR 118/94 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit des Prozessgerichts bei Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des SondereigentumsLeitsatz: ...keine Anwendung. c) Streitigkeiten über...BGH30.06.1995
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V ZR 243/23 - Anspruch auf erstmalige Errichtung des GemeinschaftseigentumsLeitsatz: ...Gemeinschaftseigentums nicht analog anwendbar. c) Begrenzt...BGH20.12.2024
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III ZR 182/25 - Beurkundung einer Regelung zum Vorkaufsrecht in einem GrundstückskaufvertragLeitsatz: 1. Der Notar verletzt die ihm gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG obliegenden Amtspflichten, wenn er in einem Grundstückskaufvertrag eine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht vorschlägt und beurkundet, aus der nicht deutlich wird, ob die dort bestimmten Rechtsfolgen bereits eintreten, wenn der das Vorkaufsrecht ausübenden Gemeinde dieses Recht i.S.v. § 24 Abs. 1 BauGB zusteht, oder ob zusätzlich erforderlich ist, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht gemäß § 26 BauGB ausgeschlossen ist.2. Die Amtspflichten gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG des Notars, der eine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in einem Grundstückskaufvertrag vorschlägt und beurkundet, schützen auch die Interessen der Vertragsparteien an einer rechtssicheren und Verzögerungsschäden vermeidenden Regelung.3. Zur im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität bestehenden Darlegungs- und Beweislast dafür, welche Formulierung der ein gemeindliches Vorkaufsrecht betreffenden Regelung in einem Grundstückskaufvertrag die Urkundsbeteiligten gewählt hätten, wenn der beklagte Notar seine Amtspflichten gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG gewahrt hätte (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Juni 2023 - III ZR 44/22, BGHZ 237, 165).4. In einem Notarhaftungsprozess ist der Regressanspruch des Klägers gegen seine vormaligen Prozessbevollmächtigten, der darin begründet ist, dass diese einen - seinerseits gemäß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB subsidiären - Amtshaftungsanspruch gegen einen anderen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger nicht offengehalten haben, keine anderweitige Ersatzmöglichkeit i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BNotO.BGH12.03.2025
