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V ZR 430/02 - Restitutionsverfahren; VollmachtLeitsatz: Eine Vollmacht für das Restitutionsverfahren ermächtigt nur zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen zu Ansprüchen, über die in diesem Verfahren eine Entscheidung getroffen werden kann, nicht dagegen auch zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Herausgabe von Mieteinnahmen, über die nicht im Restitutionsverfahren, sondern durch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden ist.BGH11.07.2003
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V ZR 50/07 - Beratungsvertrag; Anlagevermittlung; monatlicher Eigenaufwand; Auskunftsverpflichtungsverletzung; positive VertragsverletzungLeitsatz: Auch ein Anlagevermittler haftet über die Pflicht zu richtiger und vollständiger Auskunft über das Objekt hinaus aus einem Beratungsvertrag, wenn er die Vermögensbelange des Anlageinteressenten wahrnimmt und über die sich für diesen aus dem Erwerb ergebenden Belastungen berät. 2. Bei der Beratung über den Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken bildet die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands das Kernstück der Beratung. 3. Bei der Berechnung des monatlichen Eigenaufwands des Käufers müssen die Zahlungen für die Tilgung der zur Finanzierung des Kaufs aufzunehmenden Darlehen berücksichtigt werden. 4. Fehlerhaft ist es, wenn bei der Berechnung der Belastung die Erträge aus einer befristeten Mietgarantie in Ansatz gebracht werden, welche die ortsübliche Vergleichsmiete erheblich übersteigt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BGH06.06.2008
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V ZR 96/13 - Entziehung des Wohnungseigentums als WohnungseigentumssacheLeitsatz: Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG in der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung.BGH19.12.2013
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IX ZR 328/97 - Notarhaftung, Sekundärverjährung bei -; Sekundärverjährung, - bei Notarhaftung; Amtshaftung, - des Notars gegenüber Auftraggeber; Haftung, - des Rechtsanwaltes; Rechtsmittelanwalt; Anwaltsfehler; Mitverschulden, - des Mandanten an der VerjährungLeitsatz: ...erkennen kön nen. c) Die Beauftragung eines...BGH15.04.1999
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V ZB 198/15 - Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen auf Aufteilung eines Grundstücks in WohnungseigentumDer Fall: .... Mit notarieller Urkunde vom 10. März 2015...BGH12.10.2016
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VIII ZR 145/07 - Ordentliche Kündigung wg. schuldhafter nicht unerheblicher Vertragspflichtverletzung bedarf i. d. R. keiner Abmahnung; Kündigung wg. Zahlungsverzugs; verbundene fristlose und ordentliche Kündigung; wiederholt unpünktliche und unvollständige Mietzahlungen; Zahlungen innerhalb der Schonfrist und ordentliche Kündigung wg. Zahlungsverzugs; nicht gezahlte Erhöhung des Betriebskostenvorschusses; Zahlung unter VorbehaltLeitsatz: Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Mißachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.BGH28.11.2007
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V ZR 313/95 - Übertragung konsumgenossenschaftlicher Grundstücke in Volkseigentum; Ersitzung; Vorrang des Vermögensgesetzes, ZuordnungLeitsatz: ...326/94, BGHZ 132, 245). c) Das...BGH11.07.1997
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V ZR 118/94 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit des Prozessgerichts bei Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des SondereigentumsLeitsatz: ...keine Anwendung. c) Streitigkeiten über...BGH30.06.1995
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V ZR 243/23 - Anspruch auf erstmalige Errichtung des GemeinschaftseigentumsLeitsatz: ...Gemeinschaftseigentums nicht analog anwendbar. c) Begrenzt...BGH20.12.2024
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BVerwG 8 B 17.10 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Darlegungs- und Beweislast; Schädigungstatbestand; Erbschaftsausschlagung; Verletzung rechtlichen GehörsLeitsatz: 1. Das von dem NS-Regime erlassene „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" (AOG) vom 20. Januar 1934 (RGBl. I S. 45 f.) war wesentlicher Bestandteil des auf die Verfolgung und Ausschaltung Andersdenkender ausgerichteten NS-Gewaltregimes. 2. Die grundsätzliche Vermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 REAO, dass ein Vermögensverlust verfolgungsbedingt war, greift für Erbausschlagungen nicht ein. 3. Die Vorschrift des § 1 Abs. 6 VermG findet auch dann Anwendung, wenn die Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten des Vermögensinhabers so sehr beschnitten waren, dass dies in der Sache einer „kalten Enteignung" in tatsächlicher Hinsicht gleichkam. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG16.12.2010