Urteil Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung
Schlagworte
Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung
Leitsätze
1. Zur Unwirksamkeit einer „auf Vorrat“ ausgesprochenen Verwertungskündigung nach §§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB.
2. Bei der Prüfung, ob durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses ein erheblicher Nachteil für den Vermieter anzunehmen ist, sind die Umstände beim Erwerb des Grundstücks zu betrachten (z. B. Unrentabilität schon beim Kaufpreis berücksichtigt).
3. Bei der im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung sind Angebote des Vermieters auf Beschaffung von Ersatzwohnraum allenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Vermieter dem Mieter im Rahmen der Kündigungserklärung ein bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderrufliches Angebot auf Anmietung vergleichbaren Ersatzwohnraums unterbreitet.
(Leitsätze 1. und 3. vom Gericht, 2. von der Redaktion)
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