2-13 T 69/21 - Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung nach WEG-Reform nur gegenüber der Gemeinschaft
Leitsatz: Ansprüche der Eigentümer auf Durchführung einer Eigentümerversammlung bestehen nach der WEG-Reform nur gegenüber dem Verband und nicht (mehr) gegen den Verwalter.