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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 28)
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VIII ZR 44/16 - Ordentliche Kündigung wegen Betriebsbedarfs, Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs, sekundäre Darlegungslast des VermietersLeitsatz: ...Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NZM...BGH29.03.2017
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VIII ZR 238/18 - (Kündigungsfolge-) Schaden eines Mieters nach unberechtigter EigenbedarfskündigungLeitsatz: .... November 2005 - VIII ZR 339/04, GE 2006, 115...BGH09.12.2020
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VIII ZR 242/10 - Keine übertriebenen Anforderungen an Ankündigung der Modernisierung und Klageantrag auf Duldung; BruchteilsgemeinschaftUrteil: ...Der VIII. Zivilsenat des...BGH28.09.2011
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2 S 65/16 - Nutzungsentschädigung bei vor Beendigung des Mietverhältnis bestehenden, aber erst danach dem Vermieter angezeigten MängelnLeitsatz: ...- XII ZR 66/13)....LG Krefeld20.12.2017
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66 S 7/19 - Verwirkung des Anspruchs auf erhöhte NutzungsentschädigungUrteil: ...2017 - VIII ZR 17/16 - (GE 217, 221...LG Berlin10.07.2019
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XI ZR 175/11 - Finanzierter Immobilienkauf; Einpreisung einer Innenprovision; Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Wissensvorsprung; arglistige Täuschung; SchrottimmobilienLeitsatz: Anleger werden nicht arglistig über die Höhe der Vertriebsprovision getäuscht, wenn in dem Verkaufsprospekt angegeben wird, vom Gesamtaufwand entfielen für den Erwerb einer Immobilie 76,70 % auf „Grundstück, Gebäude inkl. Vertrieb und Marketing" und darin eine Vertriebsprovision in Höhe von 18,24 % eingepreist ist. (Leitsatz der Redaktion)BGH05.06.2012
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V ZR 62/14 - Duldung des (neuen) Eigentümers von VersorgungsleitungenLeitsatz: ...(BGH, V ZR 35/05); ist im Gestattungsvertrag...BGH08.05.2015
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V ZR 261/23 - Nach Fristablauf erfolgte Mangelbehebung einer unwirksamen Prozesshandlung nicht mehr fristwahrendLeitsatz: 1. Das Fehlen der nach § 130a Abs. 3 ZPO erforderlichen einfachen Signatur einer auf einem sicheren Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift kann nur dann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der einfachen Signatur vergleichbare zweifelsfreie Gewähr dafür ergibt, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Klageschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat.2. Eine unwirksame Prozesshandlung wird erst von ihrer Heilung an wirksam; eine nach Fristablauf erfolgte Behebung des Mangels ist nicht mehr fristwahrend. Das gilt auch für die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 45 Satz 1 WEG.BGH11.10.2024
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I ZR 96/20 - Werkvertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuellen AnpassungLeitsatz: a) Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag. Wird ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, steht diesem ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu, weil der in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorgesehene Ausschluss dieses Rechts Werkverträge nicht erfasst.b) Die werbliche Angabe eines Anbieters von Treppenliften, im Falle eines Kurventreppenlifts mit individuell geformten und an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Laufschienen bestehe kein Widerrufsrecht des Verbrauchers, begründet Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß gegen die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB gemäß § 312d Abs. 1 und Art. 246a Abs. 2 Nr. 1 EGBGB.BGH20.10.2021
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VII ZR 266/17 - Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen in Bauverträgen keine AGB, Freistellung von der Inhaltskontrolle, Vertragsregelung zur Begrenzung von BaukostenüberschreitungenLeitsatz: 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Art, Umfang und Güte der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen), sind von der Inhaltskontrolle ausgenommen. Die Freistellung von der Inhaltskontrolle gilt jedoch nur für Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungspflichten, d. h. den Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann. 2. Zu den Leistungsbestimmungen, von denen die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Leistungspflichten des Architekten abhängig ist und die damit den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungspflichten bilden, gehören sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien zur Beschaffenheit der von dem Architekten zu erreichenden Planungs- und Überwachungsziele. 3. Zur Frage, ob die in Vertragsmustern des Bundes für Verträge mit Architekten vorgesehenen Regelungen „Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von … € brutto/€ netto nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12, soweit diese Kostengruppen in der ES-Bau/KVM-Bau/HU-Bau/AA-Bau erfasst sind.“ als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren sind.BGH11.07.2019