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Urteil Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung


Schlagworte

Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung

Leitsatz

Erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, sind die Kosten nach billigen Ermessen grundsätzlich gegeneinander aufzuheben, wenn das Gericht ohne die Erledigung hätte Beweis erheben müssen. In engen Grenzen ist eine Antizipation des Ergebnisses noch durchzuführender Beweiserhebungen zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der beweisbelasteten Partei der Beweis gelungen oder misslungen wäre.

(Leitsatz der Redaktion)

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