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Urteil Kostenentscheidung bei übereinstimmender Hauptsachenerledigung im Räumungsprozess aufgrund einer Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Hauptsachenerledigung im Räumungsprozess aufgrund einer Eigenbedarfskündigung
Leitsatz
Erklären die Mietvertragsparteien einen nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung geführten Räumungsrechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, sind die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a Abs. 1 ZPO grundsätzlich gegeneinander aufzuheben, wenn der Mieter den vom Vermieter behaupteten Eigenbedarf - mit Nichtwissen - bestritten und das Gericht noch keinen Beweis erhoben hat.
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