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120 C 51/15 (05) - Mietbürgschaft neben Barkaution wirksamLeitsatz: 1. Eine unzulässige Übersicherung im Sinne des § 551 BGB liegt nicht vor, wenn nicht der Mieter, sondern ein Dritter eine zusätzliche Mietsicherheit leistet.2. Es kommt nicht darauf an, ob eine Bürgschaft, die neben der Barkaution vereinbart wird, unaufgefordert angeboten wurde (Abgrenzung zu BGH, IX ZR 16/90), da es nicht nur dem wohlverstandenen Interesse des Mieters entspricht, eine Kündigung abzuwenden und die Wohnung zu behalten (BGH, VIII ZR 379/12), sondern auch die Wohnung überhaupt zu erhalten. (Leitsätze der Redaktion)AG Saarbrücken28.05.2015
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31 C 231/19 - Bürgschaft neben Barkaution, Kündigung des BürgschaftsvertragsLeitsatz: Eine durch einen Dritten gegenüber einem Vermieter übernommene selbstschuldnerische Bürgschaft tangiert nicht ohne Weiteres den Schutzbereich des § 551 BGB.AG Brandenburg/Havel28.08.2020