13 U 3078/20 - Lockdown als Mangel in der Gastronomiebranche
Leitsatz:
1. Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus
einem erstinstanzlich erfolgreichen Räumungsurteil für Gewerberäume in der
Berufungsinstanz, wenn das Räumungsurteil auf die Nichtzahlung von Miete für
Mai und Juni 2020 gestützt wurde. (Rn. 9 - 15)
2. Der in Art. 240 § 2 I 1 EGBGB geregelte
Kündigungsausschluss verlangt nicht den Nachweis des gewerblichen Mieters, dass
er die geschuldete Mietzahlung nicht aus anderen Quellen als den laufenden
Erträgen der Mietsache aufbringen konnte.