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Urteil Keine Grundbuchumschreibung nach Löschung von Zwangseintragungen
Schlagworte
Keine Grundbuchumschreibung nach Löschung von Zwangseintragungen
Leitsatz
Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts (Anschluss an OLG Düsseldorf, FGPrax 2017, 100; OLG Köln, FGPrax 2015, 249; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 54; OLG München, NJOZ 2014, 687; OLG Celle, FGPrax 2013, 146; BayObLG, NJW-RR 1993, 475).
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