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11 C 192/87 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; unpünktliche Mietzahlung/fristlose Kündigung; verspätete Mietzahlung/Kündigung; Kündigung/verspätete Mietzahlung; Mietzahlung/verspätete als Kündigungsgrund; Beendigung des Mietverhältnisses; schuldhafte Vertragsverletzung; Abmahnung; unpünktlicher Mietzahlung; KündigungsandrohungLeitsatz: Zu den Anforderungen an eine fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzah lung.AG Charlottenburg29.06.1987
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11 C 192/87 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; unpünktliche Mietzahlung/fristlose Kündigung; verspätete Mietzahlung/Kündigung; Kündigung/verspätete Mietzahlung; Mietzahlung/verspätete als Kündigungsgrund; Beendigung des Mietverhältnisses; Schuldhafte Vertragsverletzung; Abmahnung, unpünktlicher Mietzahlung; KündigungsandrohungLeitsatz: 1. Ein schuldhafter Vertragsbruch liegt erst dann vor, wenn der Mieter seine vertragswidrig verspäteten Zahlungen nach einer unmißverständlichen Abmahnung mit Androhung der Kündigung nachhaltig fortsetzt. 2. Nimmt der Vermieter nach Abgabe von ernsthaften Mahnungen die verspäteten Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum unbeanstandet entgegen, so ist für eine wirksame Kündigung eine erneute ernsthafte Abmahnung mit Kündigungsandrohung Voraussetzung. 3. Die zweimalige Mißachtung der Änderung des Mietkontos durch den Mieter kann doch nicht als gravierender Verstoß der mietvertraglichen Verpflichtungen betrachtet werden.AG Charlottenburg29.06.1987
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13 C 169/87 - Rechtskraftwirkung einer abgewiesenen Feststellungsklage; Rechtskraftwirkung; Feststellungsurteil; Vorprozeß; WohnwertzuschlagLeitsatz: Zur Rechtskraftwirkung von Urteilen in Vorprozessen (hier: Feststellungsurteil zum Wohnwertzuschlag).AG Charlottenburg23.09.1987
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13 C 175/87 - Reinigungskosten bei Fernheizung; Mietnebenkosten, Betriebskosten, Heizkosten, Heizkostenabrechnung, Reinigungskosten; Fernwärme, FernheizungLeitsatz: Kosten für die Reinigung der Heizräume bei Fernheizung gehören nicht zu den Heizkosten, sondern stellen allenfalls sonstige Betriebskosten dar.AG Charlottenburg11.09.1987
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13 C 175/87 - Reinigungskosten bei Fernheizung; Mietnebenkosten; Betriebskosten; Heizkosten; Heizkostenabrechnung; Reinigungskosten; Fernwärme; FernheizungLeitsatz: 1. Eine in der Heizkostenabrechnung enthaltene Anweisung, einen Teilbetrag der Nachzahlung an einen Dritten zu zahlen, ist als bindende Abtretung anzusehen. 2. Kosten für die Reinigung der Heizräume bei Fernheizúng gehören nicht zu den Heizkosten, sondern stellen allenfalls sonstige Betriebskosten dar.AG Charlottenburg11.09.1987
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13 C 22/87 - Beendigung des Mietverhältnisses; Untermietverhältnis; Herausgabeverlangen; KündigungsschutzLeitsatz: Der Untermieter genießt gegenüber dem Herausgabeverlangen des Vermieters nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses keinen Kündigungsschutz.AG Charlottenburg27.02.1987
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13 C 419/87 - Neuberechnung der Kostenmiete; Öffentlich geförderte Wohnung; Mietpreisrecht; Kostenmiete, Neuberechnung; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Mietzinserhöhung; BetriebskostenerhöhungLeitsatz: Zur Mietneuberechnung bei öffentlich geförderten Wohnungen, wenn seit Jahren keine Mieterhöhung durchgeführt wurde.AG Charlottenburg04.11.1987
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13 C 419/87 - Rückwirkende Erhöhung des Mietzinses; Mietzinserhöhung, rückwirkende; öffentlich geförderte Wohnung; Mietpreisrecht; Kostenmiete, jeweils zulässige; Formularklausel; Nachforderungsanspruch; Beendigung des Mietverhältnisses; Treu und GlaubenLeitsatz: Ist bei einer preisgebundenen Neubauwohnung die jeweils zulässige Miete als vertragliche Miete vereinbart, so kann der Vermieter auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses durch einseitige Mieterhöhungserklärung gegenüber dem ehemaligen Mieter einen Nachforderungsanspruch erwerben.AG Charlottenburg04.11.1987
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13 C 419/87 - Rückwirkende Erhöhung des Mietzinses; Mietzinserhöhung; rückwirkende; öffentlich geförderte Wohnung; Mietpreisrecht; Kostenmiete; jeweils zulässige; Formularklausel; Nachforderungsanspruch; Beendigung des Mietverhältnisses; Treu und GlaubenLeitsatz: Zur Mietneuberechnung bei öffentlich geförderten Wohnungen, wenn seit Jahren keine Mieterhöhung durchgeführt wurde.AG Charlottenburg04.11.1987
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13 C 452/82 - Wirksamkeit einer Mietvorauszahlung bei Eigentümerwechsel; Mietzinszahlung, vorzeitige; Mietvorauszahlung, befreiende; Eigentümerwechsel; ZwangsverwaltungLeitsatz: Der Mieter wird durch eine vorzeitige Mietzinszahlung für den folgenden Monat an den Zwangsverwalter gegenüber dem Käufer des Grundstücks auch dann frei, wenn ihm nach Überweisung aber vor Fälligkeit des Mietzinses Mitteilungen zugehen, daß die Zwangsverwaltung aufgehoben sei und Mietzinszahlungen ab dem folgenden Monat an den Käufer des Grundstücks zu leisten seien.AG Charlottenburg06.11.1987