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  1. 18 C 123/86 - Verjährung/Bereicherungsanspruch nach Senkung der Miete; Mietsenkung/Verjährung des Rückforderungsanspruches; Bereicherungsanspruch nach Mietsenkung/Verjährung
    Leitsatz: Wird die Miete einer öffentlich geförderten Wohnung durch rechtskräftigen Bescheid der Mietpreisstelle nach dem Berliner Mietsenkungsgesetz gesenkt, so verjähren die aus diesem Bescheid resultierenden Ansprüche des Mieters nach 30 Jahren (§ 195 BGB).
    AG Schöneberg
    12.03.1987
  2. 4 C 171/87 - Besichtigung der Wohnung durch Vermieter; Besichtigungsrecht des Vermieters; Wohnungsbesichtigung/durch Vermieter; Wohnung/Besichtigung durch Vermieter; Vermieter/Besichtigung der Wohnung
    Leitsatz: Auch wenn mietvertraglich dem Vermieter das Recht zusteht, die Mieträume "zur Prüfung ihres Zustandes" zu betreten und zu besichtigen, muß der Vermieter - gerade bei einem langjährigen Dauerschuldverhältnis - auf die grundgesetzlich geschützten Rechte des Mieters auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG, und Schutz der Privatsphäre, Art. 2 GG, Rücksicht nehmen. Dies bedeutet, daß ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung der Wohnung vorliegen muß. Dieses ist nur dann anzunehmen, wenn für den Vermieter ein begründeter Anlaß besteht, daß entweder der Mietsache Schäden drohen oder von dieser Gefahren ausgehen. Die bloße Annahme, daß der Mieter die Fristen zur Renovierung der Wohnung nicht einhält, reicht dafür nicht aus.
    AG Schöneberg
    25.05.1987
  3. 4 C 296/87 - Reparatur eines Rohrbruchs durch Mieter; Verwendungsersatzanspruch; Verwendungsersatz; Verwendungen, notwendige; Reparaturkosten; Rohrbruch; Instandhaltung; Instandsetzung; Wasserversorgung
    Leitsatz: Die Reparatur eines Rohrbruches in einer Mietwohnung stellt eine notwendige Verwendung im Sinne von § 547 BGB dar.
    AG Schöneberg
    30.10.1987
  4. 4 C 296/87 - Reparatur eines Rohrbruchs durch Mieter; Verwendungsersatzanspruch; Verwendungsersatz; Verwendungen; notwendige; Reparaturkosten; Rohrbruch; Instandhaltung; Instandsetzung; Wasserversorgung
    Leitsatz: Die Reparatur eines Rohrbruches in einer Mietwohnung stellt eine notwendige Verwendung im Sinne von § 547 BGB dar.
    AG Schöneberg
    30.10.1987
  5. 5 C 402/87 - Heizkostenabrechnung/Mieterwechsel; Mieterwechsel/Heizkostenabrechnung; Gradtagszahlen/unanwendbar bei Mieterwechsel; Zwischenablesung/bei Mieterwechsel erforderlich
    Leitsatz: Bei Räumen, die der HeizkostenV unterliegen, ist eine Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Gradtagszahlen unzulässig. Vielmehr ist eine Zwischenablesung für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung erforderlich.
    AG Schöneberg
    29.07.1987
  6. 6 C 573/87 - Mieterhöhungserklärung/Erläuterung; Straßenreinigungskosten/Aufschlüsselung; Müllabfuhrkosten/Aufschlüsselung; Sonderabschreibungen/Erläuterungspflicht; Hausstromkosten/Erläuterung der Erhöhung; Mieterhöhungserklärung/Schriftform; Betriebskostenerhöhung/Erläuterung
    Leitsatz: 1. Zur Erläuterungspflicht bei einer Mieterhöhung nach § 10 I WoBindG: - Die allgemeine Abschreibung und die Sonderabschreibungen für Anlagen und Einrichtungen müssen in der Mieterhöhungserklärung getrennt aufgeführt werden. Es muß erläutert werden, worauf die Erhöhung des Ansatzes für allgemeine Abschreibung beruht. - Die Zusammenfassung von Betriebskostenarten ist unzulässig. Die Betriebskosten müssen so weit aufgegliedert werden, daß mindestens für jede der in der Anlage 3 zur II. BV unter Nr. 1 bis Nr. 17 aufgeführten Betriebskostenarten ein selbständiger Betrag erscheint. - Die Kosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr müssen getrennt aufgegliedert werden, obwohl beide Betriebskostenarten in Nr. 8 der Anlage 3 zur II. BV zusammen ausgeführt sind. - Haben sich die Kosten des Hausstroms drastisch erhöht (hier: um 138 %), muß der Vermieter darlegen, um wieviele Kilowattstunden sich der Verbrauch erhöht hat und um welchen Betrag sich der Preis für eine Kilowattstunde erhöht hat. 2. Die in § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG vorgeschriebene Schriftform erfordert bei einer Verweisung auf eine andere Urkunde, daß diese der Haupturkunde beigefügt und mit ihr fest verbunden wird. Anderenfalls deckt die Unterschrift unter der Haupturkunde nicht den Inhalt der anderen Urkunde.
    AG Schöneberg
    23.12.1987
  7. 6 C 617/87 - Töpfermäßige Reinigung; Ofenreinigung, töpfermäßige; Hauptpflicht des Mieters; Schadensersatz wegen Nichterfüllung
    Leitsatz: Die vom Mieter vertraglich übernommene töpfermäßige Reinigung der Öfen ist eine Hauptpflicht.
    AG Schöneberg
    14.12.1987
  8. 6 C 617/87 - töpfermäßige Reinigung; Ofenreinigung; töpfermäßige; Hauptpflicht des Mieters; Schadensersatz wegen Nichterfüllung
    Leitsatz: Die vom Mieter vertraglich übernommene töpfermäßige Reinigung der Öfen ist eine Hauptpflicht.
    AG Schöneberg
    14.12.1987
  9. 7 C 391/87 - Beginn der kurzen Verjährungsfrist; Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährungsfrist, Beginn; Rückerhalt der Mietsache; Rückgabe der Mietsache; Schlüssel, Hinterlegung, Schlüsselrückgabe; Überprüfungsmöglichkeit
    Leitsatz: Für den Beginn der Verjährung nach § 558 Abs. 2 BGB ist eine Rückgabe aller Schlüssel nicht erforderlich.
    AG Schöneberg
    04.11.1987
  10. 7 C 391/87 - Beginn der kurzen Verjährungsfrist; Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährungsfrist; Beginn; Rückerhalt der Mietsache; Rückgabe der Mietsache; Schlüssel; Hinterlegung; Schlüsselrückgabe; Überprüfungsmöglichkeit
    Leitsatz: Zum Beginn der Verjährung nach § 558 Abs. 2 BGB, wenn der Mieter keine zustellungsfähige Anschrift hinterläßt.
    AG Schöneberg
    04.11.1987