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18 C 123/86 - Verjährung/Bereicherungsanspruch nach Senkung der Miete; Mietsenkung/Verjährung des Rückforderungsanspruches; Bereicherungsanspruch nach Mietsenkung/VerjährungLeitsatz: Wird die Miete einer öffentlich geförderten Wohnung durch rechtskräftigen Bescheid der Mietpreisstelle nach dem Berliner Mietsenkungsgesetz gesenkt, so verjähren die aus diesem Bescheid resultierenden Ansprüche des Mieters nach 30 Jahren (§ 195 BGB).AG Schöneberg12.03.1987
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4 C 171/87 - Besichtigung der Wohnung durch Vermieter; Besichtigungsrecht des Vermieters; Wohnungsbesichtigung/durch Vermieter; Wohnung/Besichtigung durch Vermieter; Vermieter/Besichtigung der WohnungLeitsatz: Auch wenn mietvertraglich dem Vermieter das Recht zusteht, die Mieträume "zur Prüfung ihres Zustandes" zu betreten und zu besichtigen, muß der Vermieter - gerade bei einem langjährigen Dauerschuldverhältnis - auf die grundgesetzlich geschützten Rechte des Mieters auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG, und Schutz der Privatsphäre, Art. 2 GG, Rücksicht nehmen. Dies bedeutet, daß ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung der Wohnung vorliegen muß. Dieses ist nur dann anzunehmen, wenn für den Vermieter ein begründeter Anlaß besteht, daß entweder der Mietsache Schäden drohen oder von dieser Gefahren ausgehen. Die bloße Annahme, daß der Mieter die Fristen zur Renovierung der Wohnung nicht einhält, reicht dafür nicht aus.AG Schöneberg25.05.1987
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4 C 296/87 - Reparatur eines Rohrbruchs durch Mieter; Verwendungsersatzanspruch; Verwendungsersatz; Verwendungen, notwendige; Reparaturkosten; Rohrbruch; Instandhaltung; Instandsetzung; WasserversorgungLeitsatz: Die Reparatur eines Rohrbruches in einer Mietwohnung stellt eine notwendige Verwendung im Sinne von § 547 BGB dar.AG Schöneberg30.10.1987
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4 C 296/87 - Reparatur eines Rohrbruchs durch Mieter; Verwendungsersatzanspruch; Verwendungsersatz; Verwendungen; notwendige; Reparaturkosten; Rohrbruch; Instandhaltung; Instandsetzung; WasserversorgungLeitsatz: Die Reparatur eines Rohrbruches in einer Mietwohnung stellt eine notwendige Verwendung im Sinne von § 547 BGB dar.AG Schöneberg30.10.1987
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5 C 402/87 - Heizkostenabrechnung/Mieterwechsel; Mieterwechsel/Heizkostenabrechnung; Gradtagszahlen/unanwendbar bei Mieterwechsel; Zwischenablesung/bei Mieterwechsel erforderlichLeitsatz: Bei Räumen, die der HeizkostenV unterliegen, ist eine Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Gradtagszahlen unzulässig. Vielmehr ist eine Zwischenablesung für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung erforderlich.AG Schöneberg29.07.1987
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6 C 573/87 - Mieterhöhungserklärung/Erläuterung; Straßenreinigungskosten/Aufschlüsselung; Müllabfuhrkosten/Aufschlüsselung; Sonderabschreibungen/Erläuterungspflicht; Hausstromkosten/Erläuterung der Erhöhung; Mieterhöhungserklärung/Schriftform; Betriebskostenerhöhung/ErläuterungLeitsatz: 1. Zur Erläuterungspflicht bei einer Mieterhöhung nach § 10 I WoBindG: - Die allgemeine Abschreibung und die Sonderabschreibungen für Anlagen und Einrichtungen müssen in der Mieterhöhungserklärung getrennt aufgeführt werden. Es muß erläutert werden, worauf die Erhöhung des Ansatzes für allgemeine Abschreibung beruht. - Die Zusammenfassung von Betriebskostenarten ist unzulässig. Die Betriebskosten müssen so weit aufgegliedert werden, daß mindestens für jede der in der Anlage 3 zur II. BV unter Nr. 1 bis Nr. 17 aufgeführten Betriebskostenarten ein selbständiger Betrag erscheint. - Die Kosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr müssen getrennt aufgegliedert werden, obwohl beide Betriebskostenarten in Nr. 8 der Anlage 3 zur II. BV zusammen ausgeführt sind. - Haben sich die Kosten des Hausstroms drastisch erhöht (hier: um 138 %), muß der Vermieter darlegen, um wieviele Kilowattstunden sich der Verbrauch erhöht hat und um welchen Betrag sich der Preis für eine Kilowattstunde erhöht hat. 2. Die in § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG vorgeschriebene Schriftform erfordert bei einer Verweisung auf eine andere Urkunde, daß diese der Haupturkunde beigefügt und mit ihr fest verbunden wird. Anderenfalls deckt die Unterschrift unter der Haupturkunde nicht den Inhalt der anderen Urkunde.AG Schöneberg23.12.1987
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6 C 617/87 - Töpfermäßige Reinigung; Ofenreinigung, töpfermäßige; Hauptpflicht des Mieters; Schadensersatz wegen NichterfüllungLeitsatz: Die vom Mieter vertraglich übernommene töpfermäßige Reinigung der Öfen ist eine Hauptpflicht.AG Schöneberg14.12.1987
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6 C 617/87 - töpfermäßige Reinigung; Ofenreinigung; töpfermäßige; Hauptpflicht des Mieters; Schadensersatz wegen NichterfüllungLeitsatz: Die vom Mieter vertraglich übernommene töpfermäßige Reinigung der Öfen ist eine Hauptpflicht.AG Schöneberg14.12.1987
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7 C 391/87 - Beginn der kurzen Verjährungsfrist; Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährungsfrist, Beginn; Rückerhalt der Mietsache; Rückgabe der Mietsache; Schlüssel, Hinterlegung, Schlüsselrückgabe; ÜberprüfungsmöglichkeitLeitsatz: Für den Beginn der Verjährung nach § 558 Abs. 2 BGB ist eine Rückgabe aller Schlüssel nicht erforderlich.AG Schöneberg04.11.1987
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7 C 391/87 - Beginn der kurzen Verjährungsfrist; Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährungsfrist; Beginn; Rückerhalt der Mietsache; Rückgabe der Mietsache; Schlüssel; Hinterlegung; Schlüsselrückgabe; ÜberprüfungsmöglichkeitLeitsatz: Zum Beginn der Verjährung nach § 558 Abs. 2 BGB, wenn der Mieter keine zustellungsfähige Anschrift hinterläßt.AG Schöneberg04.11.1987