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  1. 3 C 672/86 - Mieterhöhung im sozialen Wohnungsbau; Mieterhöhungserklärung/Sozialer Wohnungsbau; Mieterhöhungserklärung/Erläuterungspflicht; Modernisierungszuschlag/Sozialer Wohnungsbau; überzahlte Miete/Rückforderungsrecht des Mieters; Bereicherungsanspruch des Mieters/bei formell unwirksamer Mieterhöhungserklärung; Mietpreisgleitklausel/Rechtsgrund für Mietzahlungen; Gleitklausel/Entbehrlichkeit einer formell wirksamen Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: 1. Zur Erläuterung der Mieterhöhung gem. § 10 WoBindG genügt es nicht, lediglich mitzuteilen, daß der Modernisierungszuschlag die Differenz zwischen der Durchschnittsmiete vor Modernisierung und der derzeit geltenden Bewilligungsmiete darstellt sowie der Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 2. Der Mieter kann Mietzahlungen, die er aufgrund einer nicht den Formvorschriften des § 10 Abs. 1 WoBindG entsprechenden Mieterhöhungserklärung des Vermieters geleistet hat, jedenfalls dann aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen, wenn die jeweils zulässige Kostenmiete nicht (im Rahmen einer Mietpreisgleitklausel) als vertragliche Miete vereinbart war. 3. Zur Frage, ob ein Rechtsgrund für die Zahlung der erhöhten Miete darin zu sehen ist, daß der Mieter die geforderte Miete vorbehaltlos über mehr als zwei Jahre gezahlt hat.
    AG Neukölln
    23.04.1987
  2. 4 C 162/86 - Mietvertrag/Einzugsermächtigung; Einzugsermächtigung/Datenschutz; Datenschutz/Einzugsermächtigung
    Leitsatz: Aus der mietvertraglichen Vereinbarung, den Einzug des Mietzinses zu dulden, folgt noch nicht, daß der Mieter verpflichtet ist, seine Einwilligung dafür zu geben, daß seine im Lastschriftverfahren benötigten personenbezogenen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage des Vermieters oder in der eines von diesem beauftragten Dritten zum Zwecke des Bankeinzuges verarbeitet werden können.
    AG Neukölln
    27.05.1987
  3. 4 C 313/87 - Spielplatzlärm; Mietminderung; Mietzins, Minderung des; Mangel der Mietsache; Kinderlärm; Geräusche
    Leitsatz: Der Lärm spielender Kinder stellt im Regelfall keinen Mangel der Mietsache dar, der eine Mietminderung rechtfertigt.
    AG Neukölln
    16.12.1987
  4. 4 C 313/87 - Spielplatzlärm; Mietminderung; Mietzins; Minderung des; Mangel der Mietsache; Kinderlärm; Geräusche
    Leitsatz: Der Lärm spielender Kinder stellt im Regelfall keinen Mangel der Mietsache dar, der eine Mietminderung rechtfertigt.
    AG Neukölln
    16.12.1987
  5. 5 C 728/86 - Schriftliches Vertragsangebot nur bei Unterschrift; Zustandekommen des Mietvertrages; Mietvertragsabschluß; Vertragsangebot, schriftliches; Formularmietvertrag, ausgefüllt aber nicht unterschrieben; Vertragsentwurf, Übersendung
    Leitsatz: Zur Frage des Zustandekommens eines Mietvertrages, wenn der Vermieter ein von ihm noch nicht unterschriebenes Vertragsangebot dem Mieter übersendet.
    AG Neukölln
    23.11.1987
  6. 5 C 728/86 - Zustandekommen eines Mietvertrages; Mietvertrag, Angebot; Vertragsschluß; Vertragsangebot
    Leitsatz: Zur Frage des Zustandekommens eines Mietvertrages, wenn der Vermieter ein von ihm noch nicht unterschriebenes Vertragsangebot dem Mieter übersendet.
    AG Neukölln
    23.11.1987
  7. 5 C 728/86 - Zustandekommen eines Mietvertrages; Mietvertrag; Angebot; Vertragsschluß; Vertragsangebot
    Leitsatz: Zur Frage des Zustandekommens eines Mietvertrages, wenn der Vermieter ein von ihm noch nicht unterschriebenes Vertragsangebot dem Mieter übersendet.
    AG Neukölln
    23.11.1987
  8. 6 C 68/87 - Unbefugte Untervermietung kein Kündigungsgrund bei Anspruch auf Untermieterlaubnis; Räumungsverlangen des Vermieters/Anspruch des Mieters auf Untervermietung; Untervermietung/Geltendmachung gegenüber Räumungsanspruch; Räumungsanspruch/Anspruch auf Untervermietung
    Leitsatz: Zwar gibt § 549 II BGB dem Wortlaut nach nur einen Anspruch auf ein Handeln, die Erlaubniserteilung. Gem. § 242 BGB ist es jedoch möglich, einem Räumungsverlangen des Vermieters diesen Anspruch aus § 549 II BGB entgegenzuhalten, soweit der Vermieter sein Begehren auf die Untervermietung stützt.
    AG Neukölln
    18.05.1987
  9. 7 C 595.86 - Abwälzung der Instandsetzungspflicht (Leitungsverstopfungen); Instandhaltungspflicht; Formularklausel; Leitungsverstopfung
    Leitsatz: Die Mietvertragsklausel, wonach der Mieter Leitungsverstopfungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen hat, verstößt gegen das AGB-Gesetz.
    AG Neukölln
    05.03.1987
  10. 7 C 595.86 - Abwälzung der Instandsetzungspflicht (Leitungsverstopfungen); Instandhaltungspflicht; Formularklausel; Leitungsverstopfung
    Leitsatz: Die Mietvertragsklausel, wonach der Mieter Leitungsverstopfungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen hat, verstößt gegen das AGB-Gesetz.
    AG Neukölln
    05.03.1987