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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 405)
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11 C 582/87 - Sicherungszweck der Mietkaution; Mietpreisbindung; Altbau; Mietkaution; Sicherungszweck; Schönheitsreparaturen; Entschädigungsanspruch; Formularklausel; Abnutzung der MietwohnungLeitsatz: Der Anspruch auf Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen gem. § 4 Nr. 8 Abs. 2 des Mietvertrages für Wohnräume, die der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine herausgibt, ist nicht vom Sicherungszweck der Mietkaution im Sinne des § 29 a Abs. 6 Satz 1 I. BMG gedeckt.AG Neukölln08.12.1987
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12 C 200/87 - Heizkostenabrechnung des Wohnungseigentümers; Mietnebenkosten; HeizkostenabrechnungLeitsatz: Zur Heizkostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung.AG Neukölln14.07.1987
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13 C 279/87 - Formularmäßige Abwälzung kleinerer Instandhaltungen u. Instandsetzungen; Instandhaltungen, kleinere; Instandsetzungen, kleinere; unangemessene Benachteiligung des Mieters; Formularklausel; Instandhaltungspauschale, Kürzung; Instandhaltungspflicht, formularmäßige AbwälzungLeitsatz: Eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Tragung der kleineren Instandhaltungen verpflichtet, verstößt gegen das AGB-Gesetz, wenn sie keine klaren und eindeutigen Festlegungen bezüglich der Kosten enthält, mit denen der Mieter rechnen muß, insbesondere keine Höchstbetragsgrenze.AG Neukölln02.11.1987
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14 C 172/87 - Mietminderung/Defekte der Haustüreingangsanlage; Mietminderung/Hauseingangstürmangel; Mietminderung/Wohnungsklingel defekt; Mietminderung/Gegensprechanlagen defekt; Wohnungsklingel defekt/Mietminderungsquote; Hauseingangstürmangel/Mietminderungsquote; Gegensprechanlage defekt/Mietminderungsquote; Minderung/Wohnungsklingel defekt; Minderung/Gegensprechanlage defekt; Minderung/HauseingangstürmangelLeitsatz: Ist die Hauseingangstür, die Wohnungsklingel und die Gegensprechanlage defekt, so ist der Mieter zur Mietminderung in Höhe von jeweils 3 % berechtigt (= insgesamt 9 %).AG Neukölln26.11.1987
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14 C 185/87 - Vollmachtsnachweis/Kündigung durch Hausverwalter; Kündigungsvollmacht/Vorlage; Vollmacht/Kündigung; Hausverwaltung/Kündigungsvollmacht; Kündigungsvollmacht/Original; Fotokopie/Vollmachtsurkunde; Vollmachtsurkunde/Fotokopie; Kündigung/VollmachtsnachweisLeitsatz: Der Mieter ist verpflichtet, durch ausreichende Beheizung Frostschäden zu verhindern; er trägt auch die Beweislast dafür, daß er wasserführende Rohre in seiner Wohnung ausreichend vor Frosteinwirkungen geschützt hat.AG Neukölln06.08.1987
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14 C 5/87 - Aufrechnung gegenüber Zwangsverwalter; Zwangsverwaltung/Aufrechnung des Mieters mit Rückforderungsanspruch wegen preisrechtswidriger Mietüberzahlung gegen Vermieter; Rückforderungsanspruch gegen Vermieter/Aufrechnung in der Zwangsverwaltung; Aufrechnung in der ZwangsverwaltungLeitsatz: Entsprechend §§ 575, 574 BGB darf ein Mieter auch gegen eine Mietzinsforderung des Zwangsverwalters mit einer ihm zustehenden Forderung gegen den Vermieter aufrechnen, wenn die Mietzinszahlung an den Vermieter selbst gem. § 574 BGB wirksam gewesen wäre.AG Neukölln20.05.1987
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15 C 23/87 - Mietminderung/Ausfall der elektrischen Anlage; Mietminderung/Ausfall der Elektrik; Mietminderung/Ausfall von Licht, Warmwasser und Kochherd; Minderung/Ausfall der Elektrik; Minderung/Ausfall von Licht, Warmwasser und Kochherd; Kochherd/Minderungsquote bei Ausfall; Warmwasser/Minderungsquote bei Ausfall; Licht/Minderungsquote bei Ausfall; Elektrik/Minderungsquote bei AusfallLeitsatz: Bei vollständigem Ausfall der elektrischen Anlage mit der Folge, daß kein Licht brennt, kein Warmwasser zur Verfügung steht und nicht gekocht werden kann, ist eine Minderung des Mietzinses auf 0,- DM gerechtfertigt.AG Neukölln20.10.1987
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3 C 672/86 - Mieterhöhung im sozialen Wohnungsbau; Mieterhöhungserklärung/Sozialer Wohnungsbau; Mieterhöhungserklärung/Erläuterungspflicht; Modernisierungszuschlag/Sozialer Wohnungsbau; überzahlte Miete/Rückforderungsrecht des Mieters; Bereicherungsanspruch des Mieters/bei formell unwirksamer Mieterhöhungserklärung; Mietpreisgleitklausel/Rechtsgrund für Mietzahlungen; Gleitklausel/Entbehrlichkeit einer formell wirksamen MieterhöhungserklärungLeitsatz: 1. Zur Erläuterung der Mieterhöhung gem. § 10 WoBindG genügt es nicht, lediglich mitzuteilen, daß der Modernisierungszuschlag die Differenz zwischen der Durchschnittsmiete vor Modernisierung und der derzeit geltenden Bewilligungsmiete darstellt sowie der Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 2. Der Mieter kann Mietzahlungen, die er aufgrund einer nicht den Formvorschriften des § 10 Abs. 1 WoBindG entsprechenden Mieterhöhungserklärung des Vermieters geleistet hat, jedenfalls dann aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen, wenn die jeweils zulässige Kostenmiete nicht (im Rahmen einer Mietpreisgleitklausel) als vertragliche Miete vereinbart war. 3. Zur Frage, ob ein Rechtsgrund für die Zahlung der erhöhten Miete darin zu sehen ist, daß der Mieter die geforderte Miete vorbehaltlos über mehr als zwei Jahre gezahlt hat.AG Neukölln23.04.1987
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4 C 162/86 - Mietvertrag/Einzugsermächtigung; Einzugsermächtigung/Datenschutz; Datenschutz/EinzugsermächtigungLeitsatz: Aus der mietvertraglichen Vereinbarung, den Einzug des Mietzinses zu dulden, folgt noch nicht, daß der Mieter verpflichtet ist, seine Einwilligung dafür zu geben, daß seine im Lastschriftverfahren benötigten personenbezogenen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage des Vermieters oder in der eines von diesem beauftragten Dritten zum Zwecke des Bankeinzuges verarbeitet werden können.AG Neukölln27.05.1987
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4 C 313/87 - Spielplatzlärm; Mietminderung; Mietzins, Minderung des; Mangel der Mietsache; Kinderlärm; GeräuscheLeitsatz: Der Lärm spielender Kinder stellt im Regelfall keinen Mangel der Mietsache dar, der eine Mietminderung rechtfertigt.AG Neukölln16.12.1987