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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 405)

  1. 11 C 581/87 - Hundehaltung/Genehmigungsermessen; Hundehaltung; vertragsgemäßer Gebrauch/Hundehaltung; Haustierhaltung; Tierhaltung; Genehmigung/Ermessen des Vermieters
    Leitsatz: Wird die Haltung eines Haustieres von der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter abhängig gemacht, liegt die Erteilung dieser Erlaubnis nicht im freien Ermessen des Vermieters. Vielmehr darf der Vermieter die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn hierfür hinreichende Gründe bestehen. Solche Gründe liegen in der Regel nur dann vor, wenn Hausbewohner durch das Tier gefährdet oder belästigt werden.
    AG Schöneberg
    11.11.1987
  2. 7 C 147/87 - Mieterhöhungserklärung, Form; Betriebskostenumlage; Mietpreisbindung, Altbau; Mieterhöhungserklärung; Betriebskostenerhöhung; Schneebeseitigungskosten; Reinigungsmittel; Lampe, Ersatz
    Leitsatz: 1. Zu den Formerfordernissen einer Mieterhöhungserklärung nach § 18 I. BMG. 2. Zum Ansatz von Schneebeseitigungskosten. 3. Zu den Anforderungen an ordentliche Geschäftsführung beim Ansatz von Betriebskosten. 4. Die Kosten für Reinigungsmittel sind Betriebskosten, nicht dagegen die Anschaffungskosten für eine Lampe.
    AG Tiergarten
    11.11.1987
  3. 7 C 147/87 - Nichtbeheizen der Nachbarwohnung; Mangel der Mietsache; Nachbarwohnung; Kälteeinwirkung; Beheizungspflicht
    Leitsatz: Zur Frage, ob dem Mieter ein Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeheizung einer Nachbarwohnung zusteht.
    AG Tiergarten
    11.11.1987
  4. 7 C 147/87 - Mieterhöhungserklärung; Form; Betriebskostenumlage; Mietpreisbindung; Altbau; Betriebskostenerhöhung; Schneebeseitigungskosten; Reinigungsmittel; Lampe; Ersatz
    Leitsatz: 1. Zu den Formerfordernissen einer Mieterhöhungserklärung nach § 18 I. BMG. 2. Zum Ansatz von Schneebeseitigungskosten. 3. Zu den Anforderungen an ordentliche Geschäftsführung beim Ansatz von Betriebskosten. 4. Die Kosten für Reinigungsmittel sind Betriebskosten, nicht dagegen die Anschaffungskosten für eine Lampe. 5. Zur Frage, ob dem Mieter ein Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeheizung einer Nachbarwohnung zusteht.
    AG Tiergarten
    11.11.1987
  5. VIII ZR 326/86 - Nachtrag zum Mietvertrag; Schriftformerfordernis; Mietvertrag; längere Dauer; Einhaltung; Schriftform
    Leitsatz: Durch einen der gesetzlichen Schriftform genügenden Nachtrag zu einem schriftlichen, von den Vertragspartnern unterzeichneten Grundstücksmietvertrag kann ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag auch dann entstehen, wenn die ursprüngliche Urkunde nicht alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale eines Mietvertrages enthält.
    BGH
    11.11.1987
  6. VIII ZR 326/86 - Nachtrag zum Mietvertrag; Schriftformerfordernis; Mietvertrag, längere Dauer; Schriftformerfordernis, Einhaltung; Nachtrag zum Mietvertrag, Schriftform
    Leitsatz: Durch einen der gesetzlichen Schriftform genügenden Nachtrag zu einem schriftlichen, von den Vertragspartnern unterzeichneten Grundstücksmietvertrag kann ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag auch dann entstehen, wenn die ursprüngliche Urkunde nicht alle wesentlichen Tatbestandmerkmale eines Mietvertrages enthält.
    BGH
    11.11.1987
  7. 15 C 450/87 - Zulässigkeitszeitpunkt für verbrauchsabhängige Abrechnung; Mietnebenkosten; Betriebskosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige; Abrechnungszeitraum; Heizperiode
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob Heizkostenabrechnungszeitraum und Heizperiode identische Begriffe sind. 2. Zur Frage, ob eine Heizkostenabrechnung für zwei Heizperioden gemeinsam erteilt werden kann.
    AG Schöneberg
    10.11.1987
  8. 64 S 196/87 - Verlust von Schlüsseln, Schloßeinbau; Positive Vertragsverletzung; Schlüssel, Verlust von Wohnungsschlüssel; Haustürschlüssel; Schloßeinbau, Kostenersatz
    Leitsatz: Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Einbau eines neuen Wohnungs- oder Haustürschlosses, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die verloren gegangenen Schlüssel beim Auffinden durch einen Dritten der Wohnung oder dem Haus zugeordnet werden können.
    LG Berlin
    10.11.1987
  9. 64 S 196/87 - Schadensersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen; Entbehrlichkeit der Fristsetzung; Fristsetzung zur Schadensbeseitigung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Qualifizierte Fristsetzung, Entbehrlichkeit; Auszug des Mieters ohne neue Anschrift
    Leitsatz: 1. Die Fristsetzung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ist nur dann angemessen, wenn dem Mieter die Möglichkeit zur Durchführung der Renovierungsarbeiten eröffnet wird. 2. Werden die Schönheitsreparaturen bereits vor Fristablauf von dem Vermieter durchgeführt, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der dafür aufgewendeten Kosten. 3. Der Auszug des Mieters aus der Wohnung ohne Durchführung der Schönheitsreparaturen stellt nur dann eine endgültige Erfüllungsverweigerung dar, wenn die Notwendigkeit der Renovierung offensichtlich ist und der Mieter seine neue Anschrift dem Vermieter nicht mitgeteilt hat. 4. Der Vermieter ist vor Ablauf der von ihm dafür gesetzten Frist auch nicht berechtigt, Schäden an der Wohnung selbst zu beseitigen. Führt er dennoch vor Ablauf der dem Mieter gesetzten Frist die Arbeiten selbst oder auf eigene Kosten aus, hat er keinen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. 5. Ein Anspruch des Vermieters aus positiver Vertragsverletzung scheidet auch dann aus, wenn der Mangel bereits bei Beginn des Mietverhältnisses vorhanden war. 6. Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Einbau eines neuen Wohnungs- oder Haustürschlosses, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die verloren gegangenen Schlüssel beim Auffinden durch einen Dritten der Wohnung oder dem Haus zugeordnet werden können.
    LG Berlin
    10.11.1987
  10. 15 C 450/ 87 - Betriebskosten; Heizkostenabrechnung; Abrechnungszeitraum; Heizperiode
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob Heizkostenabrechnungszeitraum und Heizperiode identische Begriffe sind. 2. Zur Frage, ob eine Heizkostenabrechnung für zwei Heizperioden gemeinsam erteilt werden kann.
    AG Schöneberg
    10.11.1987