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61 S 221/87 - Zugang eines Schriftstückes bei defektem BriefkastenLeitsatz: Benutzt der Vermieter für die Übersendung eines Schriftstückes an den Mieter dessen Briefkasten, von dem ihm das teilweise Fehlen der Rückseite bekannt ist, so daß der Inhalt des Briefkastens vor dem unbefugten Zugriff Dritter nicht geschützt ist, und findet der Mieter das Schriftstück in seinem Briefkasten nicht vor, so ist der Vermieter für den Zugang des Schriftstückes darlegungs- und beweispflichtig.LG Berlin17.12.1987
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61 S 225/87 - Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit AblehnungsandrohungLeitsatz: Befindet sich der Mieter mit Schönheitsreparaturen in Verzug und will der Vermieter deshalb Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, so ist die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 326 Abs. 1 BGB nur dann entbehrlich, wenn der Mieter die fälligen Schönheitsreparaturen ernsthaft und endgültig verweigert hat. Diese Voraussetzungen liegen dann vor, wenn der Mieter in zweifelsfreier Weise deutlich gemacht hat, er werde in gar keinem Falle mehr Schönheitsreparaturen ausführen. Der bloße Hinweis, keine Schönheitsreparaturen mehr auszuführen, reicht für sich gesehen für eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung grundsätzlich nicht aus.LG Berlin17.12.1987
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61 S 225/87 - Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Erfüllungsverweigerung, ernstliche und endgültige; WohnungsbesichtigungLeitsatz: Befindet sich der Mieter mit Schönheitsreparaturen in Verzug und will der Vermieter deshalb Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, so ist die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 326 Abs. 1 BGB nur dann entbehrlich, wenn der Mieter die fälligen Schönheitsreparaturen ernsthaft und endgültig verweigert hat. Diese Voraussetzungen liegen dann vor, wenn der Mieter in zweifelsfreier Weise deutlich gemacht hat, er werde in gar keinem Falle mehr Schönheitsreparaturen ausführen. Der bloße Hinweis, keine Schönheitsreparaturen mehr auszuführen, reicht für sich gesehen für eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung grundsätzlich nicht aus.LG Berlin17.12.1987
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61 S 322/86 - Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Wohnung, unrenoviert, BeweislastLeitsatz: Steht fest, daß eine Wohnung mindestens teilweise unrenoviert vermietet wurde, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß sie nicht im ganzen unrenoviert war.LG Berlin05.02.1987
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61 S 338/86 - Mietzinsvereinbarung durch vorbehaltlose Zahlung des geforderten MietzinsesLeitsatz: In einer einseitigen Mieterhöhungserklärung liegt auch das Angebot des Vermieters, sich auf den geforderten höheren Mietzins zu einigen. Zahlt daraufhin der Mieter diesen Mietzins über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos, ist dadurch das An gebot angenommen und der geforderte höhere Mietzins wirksam vereinbart worden.LG Berlin23.02.1987
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61 S 376/86 - Zulässige KautionsvereinbarungLeitsatz: Eine wirksame Kautionsvereinbarung im Sinne des § 29 a Abs. 6 1. BMietG liegt vor, wenn die Parteien in bezug auf die Zweckbestimmung vertraglich vereinbart haben, daß für die Ver wendung und Verzinsung der Kaution die gesetzlichen Bestim mungen gelten sollen.LG Berlin15.10.1987
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61 S 414/86 - Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe durch den MieterLeitsatz: Wirft ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zum Zwecke der Rückgabe der Mietsache die Wohnungsschlüssel an einem Freitag nach Beendigung der üblichen Geschäftszeit in den Hausbriefkasten des Hausverwalters und findet dieser die Wohnungsschlüssel dort erst am folgenden Montag vor, so beg innt die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 558 BGB erst von diesem Tage an zu laufen.LG Berlin21.05.1987
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61 S 414/86 - Wohnungsrückgabe durch Schlüsseleinwurf; Rückgabe der Mietsache; Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährungsbeginn; Beendigung des Mietverhältnisses; Schlüsselrückgabe; Hausverwalter; BriefkastenLeitsatz: Wirft ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zum Zwecke der Rückgabe der Mietsache die Wohnungsschlüssel an einem Freitag nach Beendigung der üblichen Geschäftszeit in den Hausbriefkasten des Hausverwalters und findet dieser die Wohnungsschlüssel dort erst am folgenden Montag vor, so beginnt die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 558 BGB erst von diesem Tage an zu laufen.LG Berlin21.05.1987
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61 S 437/85 - Mangelanzeige erst bei Erkennen des MangelsLeitsatz: Der Mieter einer Wohnung hat keine Prüfungs- und Überwa chungspflicht dahingehend, daß das Duschwasser unterhalb der Duschtasse tatsächlich in das Abflußsystem gelangt. Daher ist der Mieter erst dann zur Mängelanzeige gemäß § 545 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn für ihn eine Verstopfung des Duschtasse nabflusses erkennbar ist.LG Berlin07.05.1987
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61 S 464/86 - Abwehrpflichten des Vermieters (hier Geräuschbelästigung); Gebrauchsgewährungspflicht; Abwehrpflichten des Vermieters; Geräuschbelästigung; Hausfrieden; vertragsgemäßer Zustand; Kündigungspflicht gegenüber DrittmieterLeitsatz: Der Vermieter kann aus § 536 BGB heraus verpflichtet sein, einen Mieter zu kündigen, wenn dieser durch erhebliche Geräuschbelästigung die anderen Mieter des Hauses stört. Die anderen Mieter des Hauses können einen solchen Anspruch gegen den Vermieter gerichtlich durchsetzen.LG Berlin21.12.1987