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  1. 5 C 370/87 - Warmwasserkosten/Umlegungsmaßstab; verbrauchsunabhängige Warmwasserkosten/Unzulässigkeit der Verteilung nach Personenanzahl; Verteilung der verbrauchsunabhängigen Warmwasserkosten/keine nach Personenzahl; Umlegungsmaßstab/Warmwasserkosten
    Leitsatz: Mit Inkrafttreten der HeizkostenVO ist auch der verbrauchsunabhängige Teil der Abrechnung entsprechend den Bestimmungen der Verordnung vorzunehmen. Die Verteilung der Warmwasserkosten nach Personenzahl ist gem. § 9 I HeizkostenVO unzulässig.
    AG Charlottenburg
    15.11.1987
  2. 7 C 705/87 B - Kabelanschluß keine Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Wohnwertverbesserung; Kabelfernsehen; Duldungspflicht des Mieters; Zustimmungsverlangen; Breitbandkabelanschluß; Kommunikation
    Leitsatz: Der Anschluß an Kabelfernsehen ist keine Wohnwertverbesserung, sondern eher eine Wohnwertverschlechterung.
    AG Charlottenburg
    21.09.1987
  3. 7 C 802/87 - Kein Verzug mit Mietzins bei Notlage; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Mietrückstand; Zahlungsverzug, Verschulden; Arbeitslosengeld; Sozialhilfe
    Leitsatz: Eine auf eine berechtigte Kündigung wegen Zahlungsverzuges gestützte Räumungsklage muß abgewiesen werden, wenn der Mieter den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat (hier: Verwendung des von der Sozialbe hörde gezahlten Wohngeldes für den persönlichen Lebensunterhalt).
    AG Charlottenburg
    19.10.1987
  4. 8 C 42/87 - Keine Gesamtüberlassung an Untermieter; Gebrauchsüberlassung an Dritte, vertragswidriger Gebrauch; Untervermietung; Gesamtüberlassung
    Leitsatz: Der Mieter ist nicht zur Gesamtüberlassung seiner Wohnung an Untermieter berechtigt.
    AG Charlottenburg
    28.07.1987
  5. 8 C 497/87 - Lärm eines Kinderspielplatzes; Mietzinsminderung; Minderungsanspruch; Lärmquelle, dauerhafte; Wohnlage; Kinderspielplatz, Lärm; Dauerzustand; Beeinträchtigung der Wohnqualität; Mängel, behebbare
    Leitsatz: Eine auf Dauer bestehende Lärmquelle ist ein Element der Wohnlage und berechtigt nicht zur Mietminderung (hier: Lärm von einem Kinderspielplatz).
    AG Charlottenburg
    17.11.1987
  6. 8 C 497/87 - Lärm eines Kinderspielplatzes; Mietzinsminderung; Minderungsanspruch; Lärmquelle; dauerhafte; Wohnlage; Kinderspielplatz; Lärm; Dauerzustand; Beeinträchtigung der Wohnqualität; Mängel; behebbare
    Leitsatz: Eine auf Dauer bestehende Lärmquelle ist ein Element der Wohnlage und berechtigt nicht zur Mietminderung (hier: Lärm von einem Kinderspielplatz).
    AG Charlottenburg
    17.11.1987
  7. 8 C 639/87 - Abrechnungspflicht über Heizkostenvorschüsse in der Zwangsversteigerung; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung, Schuldner; Zwangsversteigerung, Erwerber; Vermieterpflichten, Übergang; Eigentumsübergang
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Vermieterpflicht zur Erteilung einer Heizkostenabrechnung auf den Erwerber in der Zwangsversteigerung übergehen kann.
    AG Charlottenburg
    18.12.1987
  8. 9 C 292/87 - Fristlose Kündigung/Aufnahme von Besuchern; Aufnahme von Besuchern/fristlose Kündigung; Hausverbot gegenüber Besuchern/kein Grund zur fristlosen Kündigung; Kündigung/Aufnahme von Besuchern
    Leitsatz: Die Aufnahme von Besuchern, denen ein Hausverbot erteilt wurde, läuft dem beabsichtigten Vertragszweck, der Wohnungsnutzung, nicht zuwider und rechtfertigt demnach keine fristlose Kündigung nach §§ 553, 554 a BGB.
    AG Charlottenburg
    02.10.1987
  9. 9 C 302/87 - Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen; Zustimmungsverlangen
    Leitsatz: Begründet der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG mit Hilfe von Vergleichswohnungen, so muß der Vermieter bereits in seinem Zustimmungsverlangen darlegen, daß der Mietzins für diese Vergleichswohnungen in den letzten drei Jahren vereinbart oder geändert wurde.
    AG Charlottenburg
    16.12.1987
  10. 8 C 639/87 - Betriebskosten; Heizkostenabrechnung durch Erwerber
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Vermieterpflicht zur Erteilung einer Heizkostenabrechnung auf den Erwerber in der Zwangsversteigerung übergehen kann.
    AG Charlottenburg
    18.12.1987