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  1. 61 S 225/87 - Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Erfüllungsverweigerung, ernstliche und endgültige; Wohnungsbesichtigung
    Leitsatz: Befindet sich der Mieter mit Schönheitsreparaturen in Verzug und will der Vermieter deshalb Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, so ist die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 326 Abs. 1 BGB nur dann entbehrlich, wenn der Mieter die fälligen Schönheitsreparaturen ernsthaft und endgültig verweigert hat. Diese Voraussetzungen liegen dann vor, wenn der Mieter in zweifelsfreier Weise deutlich gemacht hat, er werde in gar keinem Falle mehr Schönheitsreparaturen ausführen. Der bloße Hinweis, keine Schönheitsreparaturen mehr auszuführen, reicht für sich gesehen für eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung grundsätzlich nicht aus.
    LG Berlin
    17.12.1987
  2. 9 C 302/87 - Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen; Zustimmungsverlangen
    Leitsatz: Begründet der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG mit Hilfe von Vergleichswohnungen, so muß der Vermieter bereits in seinem Zustimmungsverlangen darlegen, daß der Mietzins für diese Vergleichswohnungen in den letzten drei Jahren vereinbart oder geändert wurde.
    AG Charlottenburg
    16.12.1987
  3. 4 C 313/87 - Spielplatzlärm; Mietminderung; Mietzins, Minderung des; Mangel der Mietsache; Kinderlärm; Geräusche
    Leitsatz: Der Lärm spielender Kinder stellt im Regelfall keinen Mangel der Mietsache dar, der eine Mietminderung rechtfertigt.
    AG Neukölln
    16.12.1987
  4. 4 C 313/87 - Spielplatzlärm; Mietminderung; Mietzins; Minderung des; Mangel der Mietsache; Kinderlärm; Geräusche
    Leitsatz: Der Lärm spielender Kinder stellt im Regelfall keinen Mangel der Mietsache dar, der eine Mietminderung rechtfertigt.
    AG Neukölln
    16.12.1987
  5. VIII ZR 4/87 - Mahnverfahren; Klageerweiterung; Rückwirkung; Verjährungsunterbrechung; Zustellung
    Leitsatz: a) Hat der Kläger im Mahnverfahren Klageerweiterungsschriftsätze eingereicht, die erst nach Abgabe der Mahnsache an das Streitgericht zugestellt worden sind, so kann die Zustellung nach § 270 Abs. 3 ZPO jedenfalls dann auf den Zeitpunkt des Einreichens dieser Schriftsätze verjährungsunterbrechend zurückwirken, wenn die Abgabe alsbald nach Erhebung des Widerspruchs erfolgt ist. b) Die Abgabe der Mahnsache ist grundsätzlich selbst noch nach längerer Zeit im Sinne von § 696 Abs. 3 ZPO als "alsbald" erfolgt anzusehen, wenn der Kl. den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens rechtzeitig gestellt und die nach Erhebung des Widerspruchs zu entrichtende zweite Hälfte der Gerichtsgebühr unverzüglich eingezahlt hat.
    BGH
    16.12.1987
  6. VIII ZR 48/87 - Aufrechnungs-Klausel; Formularmietvertrag; Gewerbemietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Aufrechnungsankündigung; Wegfall; Abrechnungsverhältnis
    Leitsatz: Die Einhaltung der in einem Mietvertrag über Gewerberaum vereinbarten Bestimmung, daß der Mieter gegenüber dem Vermieter eine Gegenforderung nur aufrechnen darf, wenn er das mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses schriftlich angekündigt hat, kann der Vermieter nicht mehr verlangen, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist, der Mieter das Mietobjekt geräumt und herausgegeben hat und lediglich noch wechselseitige Ansprüche abzurechnen sind.
    BGH
    16.12.1987
  7. VIII ZR 48/87 - Aufrechnungs-Klausel; Formularmietvertrag; Gewerbemietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Aufrechnungsankündigung, Wegfall; Abrechnungsverhältnis
    Leitsatz: Die Einhaltung der in einem Mietvertrag über Gewerberaum vereinbarten Bestimmung, daß der Mieter gegenüber dem Vermieter eine Gegenforderung nur aufrechnen darf, wenn er das mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses schriftlich angekündigt hat, kann der Vermieter nicht mehr verlangen, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist, der Mieter das Mietobjekt geräumt und herausgegeben hat und lediglich noch wechselseitige Ansprüche abzurechnen sind.
    BGH
    16.12.1987
  8. 13 U 79/87 - Überhang; Baumwurzelbeschneidung
    Leitsatz: 1. Zum Spannungsverhältnis zwischen Baumschutzverordnungen und § 910 BGB. 2. Zur Frage, ob ein Schadensersatzanspruch entstehen kann, wenn der Grundstückseigentümer vom Nachbargrundstück auf sein Grundstück eindringende Wurzeln eines Baumes beschneidet.
    OLG Karlsruhe
    16.12.1987
  9. 64 S 231/87 - Kosten der Schadenabwendung; Positive Vertragsverletzung, Frostschäden, Verhinderung, Wasserrohre, frostfreie, Beheizung, ausreichende, Auszug des Mieters
    Leitsatz: Der Vermieter hat Anspruch auf Ersatz derjenigen Kosten, die ihm entstehen, weil er anstelle des Mieters Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung eines Schadens trifft, für den sonst der Mieter verantwortlich wäre (hier: Heizmaterial zur Beheizung der Wohnung während der Abwesenheit des Mieters).
    LG Berlin
    15.12.1987
  10. 64 S 231/87 - vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis; vorzeitige Rückgabe der Mietsache; Beendigung des Mietverhältnisses; Mietvertrag, Anspruch auf Entlassung; Nachmietergestellung; Rückgabe der Mietsache, vorzeitige
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis, wenn sein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Aufhebung dasjenige des Vermieters am Fortbestand des Vertrages erheblich überragt. 2. Der Mieter kann selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis dann nicht verlangen, wenn er selbst sich vertragsuntreu verhält (hier: Nichtausführung von Schönheitsreparaturen). 3. Die vom Mieter benannten Nachmieter müssen zudem bereit und in der Lage sein, das Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen und die Gewähr bieten, nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dazu in der Lage zu sein. 4. Die entsprechende Anwendung des § 552 Satz 3 BGB scheidet dann aus, wenn der Mieter die Mietsache vorher freiwillig an den Vermieter zurückgegeben hat.
    LG Berlin
    15.12.1987