Urteil Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Gewichtigkeit der Pflichtverletzung
Schlagworte
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Gewichtigkeit der Pflichtverletzung
Leitsatz
Kommt der Mieter in einen Zahlungsrückstand, der auch die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs erfüllt, gleicht er jedoch vor Zugang der ordentlichen Kündigung den Rückstand bis auf Mahnkosten und Zinsen fast vollständig aus und ist ferner durch Zahlungen des JobCenters auch die künftige regelmäßige Leistung sichergestellt, bestehen keine Anhaltspunkte, welche das Vertrauen des Vermieters in eine gedeihliche Fortsetzung des Mietverhältnisses in Frage stellen könnten. Bei einer derartigen Sachlage ist eine Pflichtverletzung, die so gewichtig ist, dass sie eine Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigt, nicht anzunehmen.
(Leitsatz der Redaktion)
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