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Urteil Wirtschaftlichkeitsgebot gibt auch in der Gewerberaummiete dem Mieter keinen Anspruch auf Modernisierungsmaßnahmen


Schlagworte

Wirtschaftlichkeitsgebot gibt auch in der Gewerberaummiete dem Mieter keinen Anspruch auf Modernisierungsmaßnahmen; hohe Heizkosten; technischer Standard bei Vertragsschluss; Mangel der Mietsache

Leitsätze

a) Dass eine dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache entsprechende Heizungs- und Belüftungsanlage hohe Energiekosten verursacht, ist bei der Beurteilung, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt, nicht von Bedeutung, wenn die Anlage dem bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen technischen Standard entspricht und fehlerfrei arbeitet.

b) Auch bei einem gewerblichen Mietverhältnis lässt sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot ein Anspruch des Mieters auf Modernisierung einer vorhandenen und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Heizungsanlage nicht ableiten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06 - GE 2007, 1686 = NJW 2008, 142).

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