Urteil Preisanpassungsrecht von Energieversorgungsunternehmen, Gaspreiserhöhung, einseitiges Preisbestimmungsrecht, Erdgasversorgung, Gasgrundversorgung, Preisänderungsrecht
Schlagworte
Preisanpassungsrecht von Energieversorgungsunternehmen, Gaspreiserhöhung, einseitiges Preisbestimmungsrecht, Erdgasversorgung, Gasgrundversorgung, Preisänderungsrecht
Leitsatz
Zur ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) im Falle einer Regelungslücke in einem Tarifkundenvertrag, die darauf beruht, dass § 4 Abs. 1 und 2 AVB-GasV mit den Transparenzanforderungen der Gas-Richtlinie 2003/55/EG unvereinbar ist (EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - Rechtssachen C-359/11 und C-400/11, NJW 2015, 849 - Schulz und Egbringhoff) und nunmehr dieser Vorschrift ein gesetzliches Preisänderungsrecht des Gasversorgers nicht (mehr) entnommen werden kann (Bestätigung des Senatsurteils vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, für BGHZ vorgesehen).
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