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Urteil Keine Mietminderung für feuchten Keller
Schlagworte
Keine Mietminderung für feuchten Keller
Leitsatz
Bei einer Vereinbarung im Mietvertrag, ein Keller werde nur „soweit verfügbar“ mitvermietet, kann der Mieter wegen Mängeln des überlassenen Kellerraums keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
(Leitsatz der Redaktion)
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