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8 U 111/16 - Räumungsfrist für HeimbewohnerLeitsatz: .... Dezember 2012 - 8 U 246/11)....KG18.07.2016
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13 U 111/16 - Fortdauernde Zwangsverwaltung hindert Sonderkündigungsrecht des Erstehers nichtLeitsatz: 1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57a ZVG auch dann maßgeblich, wenn neben der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung angeordnet ist. 2. Die über den Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses fortbestehende Zwangsverwaltung hat weder zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG dem Zwangsverwalter zusteht, noch dass dieses von dem Ersteher erst nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ausgeübt werden kann.OLG Frankfurt/Main04.11.2016