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Urteil Unzulängliches standardisiertes Rügeschreiben eines Inkassodienstleisters
Schlagworte
Unzulängliches standardisiertes Rügeschreiben eines Inkassodienstleisters
Leitsatz
Zur Unzulänglichkeit des standardisierten Rügeschreibens eines Inkassodienstleisters, das sich entgegen § 556g Abs. 2 Satz 2 BGB (a.F.) weder abstrakt noch konkret mit einer vom Vermieter im Mietvertrag erteilten Auskunft nach § 556g Abs. 1a Satz 1 BGB auseinandersetzt.
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