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  1. 218 C 243/23 - Widerruf der Genehmigung zur Hundehaltung, Haltung eines Kampfhundes
    Leitsatz: Eine mit Zustimmung des früheren Vermieters erlaubte Hundehaltung kann von dem in das Mietverhältnis eingetretenen Vermieter nur aus wichtigem Grund widerrufen werden, auch wenn es sich um einen gefährlichen Hund („Kampfhund“) i.S.d. Berliner Hundegesetzes handeln sollte; dass sich Mitmieter aufgrund der Größe und Kraft eines solchen Hundes subjektiv bedroht fühlen, reicht für einen Widerruf nicht aus. (Leitsatz der Redaktion) 
    AG Charlottenburg
    30.05.2024
  2. V ZB 43/23 - Abschreckung von Bietinteressenten im Teilungsversteigerungsverfahren
    Leitsatz: Bei falschen oder die wahre Sachlage verzerrenden Erklärungen eines Miteigentümers im Teilungsversteigerungstermin, die in der tatrichterlichen Gesamtschau der protokollierten Vorgänge die Annahme rechtfertigen, dass Bietinteressenten von der Abgabe von Geboten abgeschreckt werden sollen, damit der Miteigentümer das Grundstück selbst günstig ersteigern kann, kann die Fortsetzung des Versteigerungsverfahrens gegen das Gebot der fairen Verfahrensführung verstoßen. Der Zuschlag ist nach § 83 Nr. 6 ZVG zu versagen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich dieses Verhalten nachteilig auf die Abgabe von Geboten ausgewirkt hat.
    BGH
    18.07.2024

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