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VII ZR 241/22 - Unwirksame Abnahmeklausel in BauträgervertragLeitsatz: ..., Urteil vom 30. Juni 2016 -VII ZR 188/13, GE 2016...BGH09.11.2023
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VII ZR 188/13 - Unwirksame Klausel über Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch zum Erstverwalter bestimmten Bauträger, Mängelhaftung des BauträgersLeitsatz: ...vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15, GE 2016...BGH30.06.2016
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39 O 276/21 - Mängelstreitigkeit mit Bauträger nach HeranziehungsbeschlussLeitsatz: 1. Bei Mängelstreitigkeiten der GdWE mit dem Bauträger bedarf es auch nach der WEG-Reform 2020 eines Heranziehungsbeschlusses.2. Unwiderruflich und als Vollmachtslösung ausgestaltete Abnahmeregelungen sind unwirksam. 3. Mängelrechte kann die GdWE trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums verfolgen, wenn sie dem Bauträger endgültig das Mangelbeseitigungsrecht entzieht.4. Die Beweislast für die Mangelfreiheit der Werkleistungen trägt gleichwohl der Bauträger.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin23.12.2021