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21 U 95/22 - Keine Verlängerung der Widerrufsfrist für ProzessvergleichLeitsatz: 1. Die Verlängerung der in einem Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist durch das Gericht ist nicht statthaft.2. In einem solchen Fall ist auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerrufsfrist nicht möglich.3. Der Antrag einer Partei auf Verlängerung der im Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist kann regelmäßig nicht als konkludenter Widerruf des Vergleichs ausgelegt werden.KG31.03.2025
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1 BvR 624/03 - Verstoß gegen Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Verwerfung der Berufung durch Beschluß trotz Abweichung von der Rechtsprechung des BGH zur Darlegungslast hinsichtlich des Umfangs eines MietmangelsDer Fall: .... Januar 2003 u. a. mit der Begründung zurück...BVerfG29.05.2007