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Urteil Keine Vergütung für Beiratsmitglieder in der WEG
Schlagworte
Keine Vergütung für Beiratsmitglieder in der WEG
Leitsatz
Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beiratsmitglieder zur Abdeckung ihres Zeitaufwands entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Beiratsmitglieder haben unentgeltlich tätig zu sein und nur Anspruch auf Ersatz ihrer konkreten oder angemessen pauschalierten Aufwendungen.
(Leitsatz der Redaktion)
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