2-13 S 61/20 - Keine Beschlusskompetenz für Neubegründung (Novation) von Forderungen aus Wirtschaftsplan durch Jahresabrechnung
Leitsatz:
1. Forderungen aus Wirtschaftsplänen und
Jahresabrechnungen betreffen unterschiedliche Streitgegenstände. Die klagende
Gemeinschaft kann daher nicht, ohne Anschlussberufung einzulegen, in zweiter
Instanz die Forderung statt auf die Jahresabrechnung auf den Wirtschaftsplan
stützen.
2. Eine Beschlusskompetenz, mit der Jahresabrechnung
eine Novation der Forderungen aus dem Wirtschaftsplan zu beschließen, besteht
nicht.