Vf. 40-IV-23 (HS) - Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter bei massiver Störung des Hausfriedens
Leitsatz: 1. Eine fristlose Kündigung ist auch gegenüber einem psychisch kranken oder schuldunfähigen Mieter möglich, wenn trotz Abmahnung der Hausfrieden systematisch, wiederholt und nachhaltig gestört wird mit der Folge der vorzeitigen Kündigung von anderen Mietern und der Nichtvermietbarkeit angrenzender Wohnungen.2. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Gesundheitszustand bedarf es dann nicht.(Leitsätze der Redaktion)