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Urteil Beweislast für behaupteten Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei spürbaren Betriebskostenerhöhungen
Schlagworte
Beweislast für behaupteten Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei spürbaren Betriebskostenerhöhungen
Leitsatz
Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für einen von ihm behaupteten Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot auch dann, wenn sich einzelne Betriebskostenpositionen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 % erhöht haben.
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