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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. V ZR 160/19 - Streitwert bei Antrag auf Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags
    Leitsatz: Der Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags bemisst sich nach dem Wert der Leistungspflicht, von der der Kläger freigestellt werden will bzw. nach dem Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; die Gegenleistung bleibt außer Betracht.
    BGH
    12.03.2020
  2. V ZR 149/21 - Streitwerte für Beschlussklagen versus Beschwerdewert
    Leitsatz: Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer; das gilt auch für einen gemäß § 49 GKG in der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung festgesetzten Streitwert.
    BGH
    24.03.2022
  3. V ZR 132/22 - Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde
    Leitsatz: Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Erhöhung der jährlichen Instandhaltungsrücklage betrifft wiederkehrende Leistungen, die alle Wohnungseigentümer entsprechend ihrem Anteil zu tragen haben, weshalb sich auch die Beschwer nach § 9 ZPO richtet, also nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    30.03.2023
  4. 67 S 101/23 - Härtegrund, fehlender Ersatzwohnraum nach Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: 1. Ein Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen einer Härte i.S.v. §§ 574 Abs. 1, Abs. 2 BGB nur dann verlangen, wenn der Härtegrund schon vor Ablauf der Kündigungsfrist vorlag. Erstmals nach Beendigung des Mietverhältnisses entstandene Härtegründe finden im Rahmen von § 574 Abs. 1, Abs. 2 BGB keine Berücksichtigung. 2. Eine auf fehlendem Ersatzwohnraum beruhende Härte nach § 574 Abs. 2 BGB ist nur dann „nicht zu rechtfertigen“, wenn der Mieter bereits ab dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs alles ihm Zumutbare unternommen hat, um den Eintritt der Härte bis zur kündigungsbedingten Beendigung des Mietverhältnisses abzuwenden. Das erfordert zwingend die Entfaltung von Anmietbemühungen noch vor Ablauf der Kündigungsfrist.
    LG Berlin
    28.09.2023