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V ZR 138/16 - Stimmrechtsausschluss eines Wohnungseigentümers bei InsichgeschäftLeitsatz: Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-) Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist.BGH13.01.2017
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III ZR 30/10 - Entschädigung für bergfreie Bodenschätze in zum Bau von Autobahnen benötigten Grundstücken; Bundesautobahn; Enteignung; Kalksteinvorkommen; Mineralien; Entwertung von BergbaurechtenLeitsatz: Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung, wenn sich in den zum Neubau einer Bundesautobahn benötigten Grundstücken bergfreie Bodenschätze befinden, die infolge des Straßenbauvorhabens nicht mehr gewonnen werden können.BGH14.04.2011
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4/2 Ws 158-159/14 REHA - Keine sozialen Ausgleichsleistungen für menschenverachtende IMsLeitsatz: Zu den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Ausschließungstatbestandes für die Gewährung sozialer Ausgleichsleistungen (§ 16 Abs. 2 StrRehaG) bei einer Tätigkeit als „IM-Vorlauf“.KG03.03.2015
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V ZB 1/06 - Aufteilung von Rechtsverfolgungskosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften im Innenverhältnis nach Wohnungseigentumsanteilen oder nach Wohneinheiten und nicht nach Kopfstimmprinzip; Umlage von Verwaltungskosten; Kosten eines Rechtsstreits; MiteigentumsanteileLeitsatz: a) § 47 WEG regelt nur die Erstattungspflicht im Prozessrechtsverhältnis der beteiligten Parteien, nicht die Kostenverteilung im Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft. Die Kosten eines Verfahrens nach § 43 WEG dürfen allerdings nur auf diejenigen Wohnungseigentümer umgelegt werden, die sie gemäß § 47 WEG zu tragen haben. b) § 16 Abs. 5 WEG nimmt Rechtsverfolgungskosten, die aus Binnenstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern entstanden sind, von den nach § 16 Abs. 2 WEG umzulegenden Kosten der Verwaltung aus. Die Norm soll verhindern, dass Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft auf Kosten aller Wohnungseigentümer ausgetragen werden. c) Das hat aber nicht zur Folge, dass solche Rechtsverfolgungskosten unter den kostenpflichtigen Wohnungseigentümern gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Kopfteilen aufzuteilen wären. Vielmehr sind sie nach dem in § 16 Abs. 2 WEG zum Ausdruck gekommenen natürlichen Maßstab für den Ausgleich unter Wohnungseigentümern, also nach Miteigentumsanteilen, umzulegen. Dieser Übernahme des Ausgleichsmaßstabs steht § 16 Abs. 5 WEG nicht entgegen. d) Haben die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass "Verwaltungskosten" nach Eigentumseinheiten umzulegen sind, so gilt dieser Umlegungsmaßstab auch für die Verteilung der Rechtsverfolgungskosten aus Binnenstreitigkeiten.BGH15.03.2007
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2 U 2473/85 - Kostenmiete; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Reallast-RentenbeträgeLeitsatz: 1. Reallast-Rentenbeträge können in die Berechnung der laufenden Aufwendungen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eingestellt werden. 2. Bei wiederkehrenden Leistungen gibt es keine Aufspaltung, die der Unterscheidung zwischen ansatzfähigen Zinsbeträgen und nicht ansatzfähigen Tilgungsbeträgen entspricht. 3. Eine Begrenzung des Ansatzes des wirklichen Kapitalwertes einer Reallast erfolgt nur dann, wenn der kapitalisierte Betrag der Rente den Verkehrswert des Grundstücks übersteigen würde. 4. Der durch die Vorschriften über die Kostenmiete geschützte Mieter hat nur solche Kostenerhöhungen hinzunehmen, die kein Vermieter anstelle des konkreten Eigentümers vermeiden könnte.KG Berlin19.06.1986
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V ZR 28/08 - Ausgleichsanspruch für BergschädenLeitsatz: Wird durch Erschütterungen der Erdoberfläche, die durch untertägigen Bergbau hervorgerufen werden, die ortsübliche Benutzung eines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, kommt ein Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen den Bergbauberechtigten, der aufgrund des ihm verliehenen Bergwerkseigentums tätig wird, nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht; diese Vorschrift wird nicht durch die Bergschadenshaftung (§§ 114 ff. BBergG) verdrängt.BGH19.09.2008
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1 Ws (Reha) 24/12 - Geltendmachung von Zinsen nach Rückforderung der KapitalentschädigungLeitsatz: Die rückwirkende Geltendmachung von Zinsen gemäß § 49 a Abs. 3 VwVfG BB über einen Zeitraum von - wie hier - 14 Jahren verstößt gegen Treu und Glauben und ist lediglich für einen Zeitraum von drei Jahren (rückwirkend ab dem Rückforderungsbescheid) zulässig.OLG Brandenburg23.05.2013
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I-24 U 40/16 - Start von Flugzeugen oder Hubschraubern nur mit Genehmigung des GrundstückseigentümersLeitsatz: 1. Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten, wenn der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte zustimmt und die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes eine Erlaubnis erteilt hat. Es handelt sich um ein repressives Verbot, von dem die Behörde unter Beachtung dieser Vorschrift nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. § 40 VwVfG) eine Befreiung erteilen darf („repressives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“). Einer Starterlaubnis bedarf es nur dann nicht, wenn der Pilot zuvor aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person auf freiem Feld gelandet ist.2. Der Ursachenzusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt, hier zwischen dem unerlaubtem Start mit einem Hubschrauber und einem Flugunfall, ist als erwiesen anzusehen, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, d. h. dass das Verhalten des Schädigers allgemein geeignet ist, den schädigenden Erfolg herbeizuführen, dieser Erfolg in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Vornahme der gefährlichen Handlung eingetreten ist und konkrete Anhaltspunkte für eine andere Ursache nicht ersichtlich sind. 3. Kommt es in engem zeitlichen Zusammenhang mit einem unerlaubten Außenstart zu einem Flugunfall, weil sich eine Gefahr realisiert, die durch das Startverbot vermieden werden sollte, trifft den Piloten i. d. R. der Vorwurf grober Fahrlässigkeit.OLG Düsseldorf22.11.2016
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VIII ZR 243/03 - Mietkaution in einer Summe; unwirksame Übersicherung bei Kombination mit Bürgschaft; Kumulationsverbot bei MietsicherheitenLeitsatz: a) Zur Wirksamkeit einer mietvertraglichen Kautionsvereinbarung im Falle einer unzulässigen Einschränkung des gesetzlichen Rechts des Mieters, die Mietsicherheit in Teilzahlungen zu leisten. b) Zur Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung, wenn der Vermieter zusätzlich zur Leistung der Kaution durch Hinterlegung eines Geldbetrages eine weitere Sicherheit verlangt. c) Die Zulassung der Revision in einem die Sachentscheidung enthaltenden Teilurteil durch das Berufungsgericht erstreckt sich auf die zugehörige, in einem Schlußurteil enthaltene Kostenentscheidung; dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht im Schlußurteil die Revision nicht zugelassen hat.BGH30.06.2004
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VII ZR 200/10 - Minderkosten eines Bauvorhabens als Prämie für vom Architekten übernommene Baukostengarantie; Architektenhonorar; Preiskontrolle; Überschreitung der Höchstsätze der HOAILeitsatz: Eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Architektenvertrages, wonach der Architekt eine Baukostengarantie übernimmt, während er bei Kostenunterschreitung die Minderkosten als Prämie erhält, unterliegt nicht der Preiskontrolle am Maßstab der HOAI.BGH22.11.2012