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Urteil Mieterhöhungsverlangen mit unzureichendem Typengutachten
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen mit unzureichendem Typengutachten
Leitsatz
Ein Typengutachten ist zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens ungeeignet, wenn es keine Angaben dazu enthält, wie viele Datensätze zur Ermittlung der Mietspannen zugrunde gelegt und wie diese ermittelt wurden. (Leitsatz der Redaktion)
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