« zurück zur Suche

Urteil Jalousien an Eigentumswohnungen


Schlagworte

Jalousien an Eigentumswohnungen

Leitsätze

1. Bei übergroßen Wohnungsfenstern gehört eine Verschattungsanlage zur ordnungsgemäßen Erstherstellung des Gemeinschaftseigentums, wenn sie nach der EnEV vorgeschrieben oder in der Baugenehmigung zur Auflage gemacht worden ist.

2. Auch im Rahmen des individuellen Störungsbeseitigungsanspruchs eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen ist dessen Einwand zu prüfen, dass die von der Beklagtenseite vorgenommene bauliche Veränderung dem ordnungsgemäßen Erstzustand des Gemeinschaftseigentums entspricht und deshalb hinzunehmen ist.

3. Eine nachträglich anzubringende Verschattungsanlage kann eine Modernisierungsmaßnahme nach § 22 Abs. 2 WEG darstellen.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (6 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
30,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
30,- € inkl. 7% MwSt. (= 1,96 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.