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  1. 117 C 2666/96 (2) - Eigenbedarf; Vertrauen; Mietdauer; befristeter Mietvertrag
    Leitsatz: Einer festen Gewißheit des Eigenbedarfsgrundes bedarf es zur Anwendung des Vertrauensgrundsatzes nicht; bereits auf die naheliegende Möglichkeit einer nur begrenzten Mietdauer muß der Vermieter hinweisen.
    AG Braunschweig
    27.11.1996
  2. 24 a C 2/95 - Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze
    Leitsatz: Bei der Berechnung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 MHG ist unabhängig von der im Mietvertrag vereinbarten Mietzinsstruktur von der Nettokaltmiete auszugehen.
    AG Charlottenburg
    23.02.1996
  3. 24a C 23/95 - Restitution; Grundpfandrechtsuntergang bei Zahlung der Ablösesumme; Zinsanspruch
    Leitsatz: Mit der Zahlung der durch Bescheid des Landesamtes für offene Vermögensfragen festgesetzten Ablösesumme für auf dem Grundstück lastende Grundpfandrechte gehen auch die Zinsansprüche aus den Darlehen unter, die den Grundpfandrechten zugrunde liegen.
    AG Charlottenburg
    20.03.1996
  4. 14 C 176.96 - Mieterhöhungsverlangen; Zahlung als Zustimmung; Angaben zur Kappungsgrenze; Mietspiegelfeld; falsches Rasterfeld
    Leitsatz: 1. Eine mehrmonatige Zahlung nach einer Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten ist als Zustimmung anzusehen. 2. Angaben zur Kappungsgrenze sind im Mieterhöhungsverlangen jedenfalls dann entbehrlich, wenn offensichtlich die Grenze von 8 DM/qm nettokalt nicht erreicht wird. 3. Der Verweis auf ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels macht das Erhöhungsverlangen nicht unwirksam, wenn der Mieter den Fehler ohne weiteres erkennen konnte.
    AG Charlottenburg
    29.10.1996
  5. 44 C 83/94 - Zeitwertentschädigung; Schwarzbau; Anpflanzungen; Verkehrswertentschädigung; Wertverbesserung
    Leitsatz: 1. Es besteht kein Zeitwertentschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG für vom Nutzer errichtete Schwarzbauten (Datschen, Schuppen, Sanitärgebäude). 2. Ein Schwarzbau ist gegeben, wenn der Nutzer eine Baulichkeit von mehr als 5 m2 Grundfläche ohne Bauzustimmung errichtet hat, obwohl eine solche nach der Bevölkerungsbauwerkeverordnung erforderlich war. 3. Ein Schwarzbau ist auch gegeben, wenn keine (vertragliche) Zustimmung des Verpächters zur Errichtung von Baulichkeiten (hier: Schwimmbecken) vorlag. 4. Für Schwarzbauten besteht eine Entschädigungspflicht des Eigentümers bei Kündigung durch den Nutzer nur nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG, wenn der Schwarzbau für den Eigentümer einen materiellen Vorteil darstellt. 5. Für Anpflanzungen ist vom Eigentümer bei Nutzerkündigung eine Verkehrswertentschädigung nach § 27 i.V.m. § 12 Abs. 3 SchuldR-AnpG nur zu leisten, wenn die Anpflanzungen für den Eigentümer eine Wertverbesserung darstellen.
    AG Cottbus
    21.03.1996
  6. 125 C 14250/95 - Abstand; Abstandsvereinbarung; Vormieter; Mieter; Gegenleistung; auffälliges Mißverhältnis
    Leitsatz: Abstandsvereinbarungen zwischen Vormieter und Mieter sind wirksam, soweit kein auffälliges Mißverhältnis des vereinbarten Preises zur Gegenleistung, die in der Überlassung von Heizölbeständen oder Mobiliar sowie Schönheitsreparaturleistungen und anteiliger, erbrachter Maklerprovision erkannt werden, besteht.
    AG Dortmund
    27.02.1996
  7. 33 C 2628/96-28 - Nachmieter; Sozialwohnung; Ersatzmieter; Kündigung; Familie; Vertragsentlassung
    Leitsatz: Ein Mieter ist zur Stellung von Nachmietinteressenten berechtigt, wenn die Wohnung nach der Geburt der Kinder zu klein geworden und ihm der Bezug einer Sozialwohnung offen steht. Der Mieter ist nicht an die ordentliche Kündigungsfrist gebunden, wenn sich der Vermieter vorbehält, einen Ersatzmieter allein auf Vorschlag eines von ihm beauftragten Maklers zu akzeptieren.
    AG Frankfurt/Main
    09.09.1996
  8. 33 C 4237/95-13 - Aufspaltung der Grundsteuer zwischen gewerblich und zu Wohnzwecken genutztem Anteil der Liegenschaft
    Leitsatz: Ist es dem Verrnieter nicht möglich, mit vernünftigem und vertretbarem Aufwand die Grundsteuer nach Wohn- und Gewerbeeinheiten differenziert zu berechnen, ist er zu einer Vorerfassung hinsichtlich der durch die Gewerbeanteile hervorgerufenen Kosten nicht verpflichtet.
    AG Frankfurt/Main
    29.11.1996
  9. 2.7 C 1323/95 - Mängel; MInderungsrecht; Wiederaufleben nach Mieterhöhung
    Leitsatz: Ein durch vorbehaltlose Zahlung erloschenes Minderungsrecht lebt nach einer Mieterhöhung im Umfang des Erhöhungsbetrages wieder auf.
    AG Frankfurt/Oder
    10.12.1996
  10. 2.4 C 1908/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; erheblicher Schaden an der Wasserinstallation
    Leitsatz: Ein erheblicher Schaden an der Wasserinstallation liegt im Sinne des § 12 MHG vor, wenn dauerhaft nur braunes Wasser zur Verfügung steht.
    AG Frankfurt/Oder
    03.05.1996