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  1. 3 K 379/95 - Widerlegungsvermutung; Kollektivverfolgung; angemessener Kaufpreis; Verkehrswert; Einheitswert
    Leitsatz: 1. Die Widerlegungsvermutung des Art. 3 Abs. 2 REAO gilt auch für Veräußerungen bei Kollektivverfolgungen bis zum 14.9.1935. 2. Die Angemessenheit des Kaufpreises ist nicht generell nur dann zu bejahen, wenn der Kaufpreis 20 % des Einheitswertes des Grundstücks überschreitet. 3. Ein Kaufpreis ist angemessen, wenn er dem objektiven Verkehrswert des Grundstücks entspricht, hierbei ist der Einheitswert - zumindest bis 1935 - ein maßgebliches Kriterium.
    VG Leipzig
    01.02.1996
  2. 3 K 353/95 - Vermögensentziehung; Zwangsversteigerung; Vermutungsregelung; Verschuldungslage; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsvollstreckung; Schuldnerschutzvorschrift; Kollektivverfolgung
    Leitsatz: 1. Bei Vermögensentziehungen durch Zwangsversteigerungen gilt nicht die Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 VermG. Es ist vielmehr der volle Nachweis des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes zu erbringen. 2. Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG liegen im Falle einer Zwangsversteigerung dann vor, wenn entweder die Verschuldungslage bereits auf verfolgungsbedingten Momenten beruht (Flucht in das Ausland und damit einhergehende fehlende Möglichkeit der Erhaltung der Vermögenswerte) oder im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens in diskriminierender Weise Rechte des Verfolgten mißachtet bzw. Schuldnerschutzvorschriften nicht angewandt wurden.
    VG Leipzig
    05.06.1996
  3. 3 K 1143/94 - Vermögensentziehung; Zwangsversteigerung; Vermutungsregelung; Verschuldungslage; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsvollstreckung; Schuldnerschutzvorschrift
    Leitsatz: 1. Bei Vermögensentziehung durch Zwangsvollstreckung gilt nicht die Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 VermG. 2. Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG liegen bei einer Zwangsvollstreckung jedenfalls dann vor, wenn der vorläufige Vollstreckungsschutz mit der Begründung abgelehnt wurde, daß es sich um jüdisches Eigentum handelt. 3. Der Vermögensvertrag zwischen Schweden und der DDR vom 24. Oktober 1986 betrifft nur Maßnahmen, die nach Gründung der DDR durch diese erfolgten.
    VG Leipzig
    15.02.1996
  4. 2 K 911/94 - Nachfolgeorganisation; JCC; Vermögensverschiebung; Wiedergutmachung
    Leitsatz: Die Rückgabe eines aus den Gründen des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Vermögenswertes an eine während der sowjetischen Besatzungszeit bestehende jüdische Vereinigung läßt einen vermögensrechtlichen Anspruch der Nachfolgeorganisationen des Rückerstattungsrechts bzw. der JCC mangels Bestehens einer restituierbaren Vermögensverschiebung entfallen.
    VG Leipzig
    11.07.1996
  5. 1 K 441/95 - redlicher Erwerb; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Ausschließúngsgrund; Beweislast; Treuhandabrede
    Leitsatz: 1. Die Existenz einer Treuhandabrede schließt einen redlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 und 3 VermG aus (wie BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42.93). 2. Bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Treuhandabrede geht die Nichterweislichkeit des genauen Inhalts und Umfangs zu Lasten der Erwerber, da diese die Beweislast für den redlichen Erwerb tragen.
    VG Leipzig
    19.04.1996
  6. 1 K 1491/94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Versicherungsunternehmen; besatzungshoheitliche Grundlage; SMAD-Befehl Nr. 247
    Leitsatz: Vor dem 8. Mai 1945 in der späteren sowjetischen Besatzungszone (Land Sachsen) tätige Versicherungsunternehmen sind durch die Fünfte Verordnung zur Ergänzung und Ausführung der Verordnung vom 11. Oktober 1945 über die Gründung der Versicherungsanstalt des Landes Sachsen vom 30. Dezember 1946 und somit auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet worden, soweit sie nicht zum Geschäftsbetrieb in Sachsen zugelassen wurden.
    VG Leipzig
    01.03.1996
  7. 1 K 1712/95 - Streitwert; Investitionsvorrangverfahren; vorläufiger Rechtsschutz
    Leitsatz: 1. Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung wird der Streitwert im Verfahren über Streitigkeiten nach dem Investitionsvorranggesetz mit 30 v. H. des Verkehrswertes des streitbefangenen Grundstücks angenommen (in Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit). 2. Eine Minderung des Streitwertes in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 20 Abs. 3 GKG) ist nicht veranlaßt (ständige Rechtsprechung der Kammer).
    VG Leipzig
    22.07.1996
  8. 1 K 205/94 - Anwartschaftsrecht; Vermögenswert; Erwerbsanbahnung; Auflassungsvormerkung; staatlichen Genehmigung; Grundstückskaufvertrag
    Leitsatz: 1. Das Anwartschaftsrecht als ein dingliches Recht stellt einen zurückübertragbaren Vermögenswert i.S.v. § 2 Abs. 2 VermG dar. 2. Auf eine Erwerbsanbahnung in der ehemaligen DDR noch unter Geltung des BGB sind die Grundzüge des in der Rechtsprechung des BGH entwickelten Rechtsinstituts des Anwartschaftsrechts anwendbar. 3. Für die Entstehung eines Anwartschaftsrechtes ist Voraussetzung, daß die Rechtsstellung des zukünftigen Erwerbers bereits derart gefestigt ist, daß der Eigentumsübergang durch einseitige Erklärung des Erwerbers erfolgen und vom Veräußerer nicht mehr gehindert werden kann. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Auflassung gemäß §§ 873 Abs. 1, 925 BGB erklärt und für beide Parteien bindend geworden ist und der Erwerber einen Eintragungsantrag an das Grundbuchamt gestellt hat oder eine Auflassungsvormerkung gemäß § 883 BGB eingetragen ist. 4. Die Erteilung der erforderlich gewesenen staatlichen Genehmigung des Grundstückskaufvertrages war keine Voraussetzung für die Begründung eines Anwartschaftsrechts, sondern nur für die Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch.
    VG Leipzig
    09.08.1996
  9. 1 K 2270/93 - Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Gemeingebrauch; öffentlicher Parkplatz; Parkplatz; Eigentumsbeschränkung
    Leitsatz: 1. § 5 Abs. 1 lit. b VermG ist mit Art. 14 GG vereinbar. 2. Eine Restitution ist auch dann nach § 5 Abs. 1 lit. b VermG ausgeschlossen, wenn die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs am Restitutionsobjekt durch den privaten Berechtigten gewährleistet werden würde. 3. § 1 Abs. 3 EntschG ist verfassungsgemäß.
    VG Leipzig
    09.02.1996
  10. 7 A 621/93 - Soldatenkameradschaft; Kyffhäuser; Offizierwohlfahrtsgemeinschaft; Rückerstattungsanspruch als Rechtsnachfolger; Restitutionsanspruch
    Leitsatz: Keine Rückerstattungsansprüche als Rechtsnachfolger des NS-Reichs Kriegerbundes Kyffhäuser e.V., hier: a) Bund ehemaliger Wehrmachtsangehöriger und Kriegsteilnehmer, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen, b) Offizierwohlfahrtsgemeinschaft e.V.
    VG Magdeburg
    06.02.1996