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4 U 97/96 - Ersatzmieterklausel; NachfolgemieterLeitsatz: Die gegenüber dem auszugswilligen Mieter geäußerte Bereitschaft des Vermieters, vom Mieter vorgeschlagene Mietinteressenten als Mietnachfolger in Betracht zu ziehen, hat i. d. R. nicht die Bindungswirkung einer mietvertraglich vereinbarten Ersatzmieterklausel.HansOLG Hamburg04.12.1996
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2Z BR 82/96 - Wasser; Veredelung; Verarbeitung; Kosten; Nutzung zu gewerblichen Zwecken; Beeinträchtigung; bauliche Maßnahme; Kosten bei Wassernutzung zu gewerblichen Zwecken/Beeinträchtigung durch bauliche MaßnahmeLeitsatz: 1. Die Kosten von Wasser, das ein Teileigentümer in seinem Ladengeschäft "veredelt" oder "verarbeitet" und in Flaschen abgefüllt veräußert, gehören nicht zu den Kosten der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums. Sie dürfen nicht in die Jahresgesamtabrechnung eingestellt werden, sondern sind von dem Teileigentümer gesondert zu tragen. Diesem kann aber nicht untersagt werden, Wasser "zu gewerblichen Zwecken" aus dem Leitungsnetz zu entnehmen. 2. Eine "Beeinträchtigung" im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG setzt voraus, daß das äußere Erscheinungsbild einer Wohnanlage durch die bauliche Maßnahme nachteilig verändert wird. Daß die Veränderung deutlich sichtbar ist, reicht nicht aus. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist grundsätzlich Sache der tatrichterlichen Würdigung.BayObLG05.12.1996
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VII ZR 21/96 - kommunales Finanzvermögen; Bewirtschaftung eines volkseigenen Grundstücks durch Kommune; Übergang der Werklohnverbindlichkeiten für Baumaßnahmen zur Errichtung eines WohnblocksLeitsatz: a) Ein volkseigenes Grundstück, das sich am 3. Oktober 1990 nicht in der Rechtsträgerschaft der volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft befand, aber der Kommune zur Nutzung sowie zur selbständigen Bewirtschaftung überlassen war, und für das an diesem Stichtag konkrete Ausführungsplanungen zur Wohnungsversorgung vorlagen, ist kommunales Finanzvermögen. b) Werklohnverbindlichkeiten für Baumaßnahmen, die der Errichtung eines Wohnblocks dienten, gehören bei einem zur Wohnungsversorgung genutzten Grundstück zu den Passiva, die mit dem Gegenstand des Finanzvermögens in einem engen, unmittelbaren Zusammenhang stehen und durch den Beitritt der neuen Bundesländer mit dem Eigentum an dem Grundstück auf den Erwerber übergegangen sind.BGH05.12.1996
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VII ZR 108/95 - Beweisverfahren; Streitverkündung; VerjährungsunterbrechungLeitsatz: a) Die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig. b) Sie hat zur Folge, daß dem Streitverkündeten das Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechend § 68 ZPO in einem nachfolgenden Prozeß entgegengehalten werden kann. c) Sie hat ferner entsprechend § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB verjährungsunterbrechende Wirkung.BGH05.12.1996
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2Z BR 100/96 - Wohnungseigentum; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Aktivlegitimation für Anspruch auf Erstellung einer JahresabrechnungLeitsatz: 1. Ein Rechtsmittel gegen die isolierte Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung ist in Wohnungseigentumssachen nur statthaft, wenn auch gegen die Hauptsacheentscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre. 2. Jeder Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf er dazu nicht.BayObLG05.12.1996
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5 W 48/96 - Bodenreformwirtschaft; Besitzwechsel; LPG-Inventarbeitragsübertragung; Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den LandwirtschaftsgerichtenLeitsatz: 1. Zur Übertragung von Vermögensrechten aus einer LPG Mitgliedschaft, insbesondere hinsichtlich des geleisteten Inventarbeitrags, im Zusammenhang mit dem Besitzwechsel an einer Bodenreformwirtschaft. 2. Zur Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten.Brdbg. OLG05.12.1996
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BVerwG 7 C 20.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Modernisierung; Baumaßnahme; Umbauten; Umgebungsbebauung; komplexer WohnungsbauLeitsatz: Die Modernisierung sowie der Um- oder Ausbau eines Gebäudes im Wege der sogenannten komplexen Rekonstruktion erfüllt nur dann den Restitutionsausschlußtatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG, wenn das Grundstück dadurch nicht nur planerisch, sondern auch baulich derart in die Umgebungsbebauung einbezogen wurde, daß es mit ihr eine vernünftigerweise nicht trennbare Einheit bildet.BVerwG06.12.1996
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VG 31 A 725.94 - Fondsinhaberschaft; Scheinbestandteile; Bürobaracke; BetriebskampfgruppeLeitsatz: Die Fondsinhaberschaft gilt auch für Scheinbestandteile eines Grundstücks (hier: Baracken zur Unterbringung von Büros und für die Betriebskampfgruppe).VG Berlin06.12.1996
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6 T 616/96 - Begründung des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung; Sachverständigengutachten; Kosten des RechtsstreitsLeitsatz: Die Kosten eines zur Begründung des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung eingeholten Sachverständigengutachtens gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits.LG Köln06.12.1996
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BVerwG 7 C 9.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche EnteignungLeitsatz: Die Enteignung eines in Sachsen gelegenen Grundstücks, auf das erstmals nach Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 in der Weise tatsächlich zugegriffen wurde, daß es unter Bezugnahme auf die Verordnung des sog. demokratischen Magistrats von Groß-Berlin zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen vom 10. Mai 1949 in Volkseigentum umgeschrieben wurde, beruht nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG.BVerwG06.12.1996