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VerfGH 51/96 - Zweckentfremdungsverbot; WohnraumangebotLeitsatz: Die Berliner Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist noch nicht wegen eines ausreichenden Angebots an Wohnraum offensichtlich entbehrlich, so daß sie automatisch außer Kraft getreten wäre. Die Aufhebung der VO ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers. (Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin20.11.1996
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VerfGH 48/95 - Verfassungsverstoß; Recht auf Wohnraum; StaatszielbestimmungLeitsatz: Das "Recht auf Wohnraum" in Art. 19 Abs. 1 der Verfassung von Berlin in der Fassung vom 1. September 1950 begründet kein einklagbares Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat auf Beschaffung oder Belassung von Wohnraum, sondern stellt eine Staatszielbestimmung dar.VerfGH Berlin24.01.1996
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7 K 400/92.We - Auslandsvermögen; besatzungshoheitliche Grundlage; Nordsee-AG; RestitutionsausschlußLeitsatz: Eine zur Zeit der sowjetischen Besatzung durchgeführte Enteignung nur mittelbar ausländischen Vermögens verstieß regelmäßig nicht gegen Anordnungen der Besatzungsmacht und ist gemäß § 1 Abs. 8 lit. a VermG nicht rückgängig zu machen.VG Weimar13.11.1996
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6 K 20/95. We - Entziehungsvermutung; Rückübertragungsanspruch; NS Verfolgte; Vergleich; Zwangsverkauf; Vermögensverlust; KaufpreisLeitsatz: 1. Die Widerlegung der Entziehungsvermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG setzt voraus, daß der Kaufpreis mindestens 120 % des Einheitswertes betrug. 2. § 1 Abs. 6 VermG hat Rückübertragungsansprüche von NS Verfolgten konstitutiv begründet. Diese unterscheiden sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erheblich von den früher in Thüringen durch das Wiedergutmachungsgesetz vom 14.9.1945 eingeräumten Ansprüchen. Ein damals in einem Verfahren nach dem Thüringer Wiedergutmachungsgesetz erzielter Vergleich steht daher heute einer Rückübertragung nach dem VermG nicht entgegen.VG Weimar29.04.1996
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3 A 793/93 - Restitution; dingliches Nutzungsrecht; Gebäudegrundfläche; TeilflächeLeitsatz: Die Restitution eines über 2.000 qm großen Grundstücks, für das ein dingliches Nutzungsrecht nur im Umfang der Gebäudegrundfläche verliehen wurde, ist für die über 500 qm große Teilfläche möglich.VG Schwerin09.05.1996
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3 A 230/93 - unlautere Machenschaft; Täuschung; Nötigung; Miterbe; ErbengemeinschaftLeitsatz: 1. Ist die Veräußerung eines Grundstücks durch Täuschung eines Miterben erzwungen, stellt dies eine unlautere Machenschaft gegenüber allen Miterben dar. 2. Im Falle der Veräußerung eines Vermögenswertes, der sich in der Erbmasse befindet, wird ein Recht der ungeteilten Erbengemeinschaft veräußert.VG Schwerin22.10.1996
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3 A 163/95 - Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; LPG; unlautere Machenschaft durch staatliche StelleLeitsatz: Eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) ist keine staatliche oder quasi-staatliche Stelle im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG.VG Schwerin21.11.1996
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3 A 1111/93 - Geltungsbereich; zwischenstaatliche Vereinbarungen; Genehmigungsvorbehalt; SchwedenLeitsatz: 1. Die §§ 11 c, 1 Abs. 8 lit. b VermG sind verfassungsgemäß. 2. Die zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen der DDR und dem Königreich Schweden vom 24. Oktober 1986 verstößt weder gegen formelles noch gegen materielles Völkerrecht. 3. Das Abkommen zwischen der DDR und dem Königreich Schweden ist auch im Fall eines fehlenden Transformationsgesetzes der DDR Bundesrecht geworden.VG Schwerin01.03.1996
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1 K 4253/95 - Verfolgungsvermutung; Kollektivverfolgung; Erbengemeinschaft; Seehof-Fall; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Widerlegung der Verfolgungsvermutung; Veräußerungsfälle; Angemessenheit des KaufpreisesLeitsatz: 1. Zum Inhalt der Verfolgungsvermutung. 2. Ihre Widerlegung in Fällen der Kollektivverfolgung. 3. Die Führung des Gegenbeweises.VG Potsdam12.12.1996
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6 K 4510.95 - Grundstücksveräußerung; staatlicher Verwalter; Enteignung; Verteidigungszweck; treuhänderisches VermögenLeitsatz: 1) Bei Veräußerung eines Grundstücks durch den staatlichen Verwalter zu "Eigentum des Volkes" ist nach seinem Wortlaut der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 1 c VermG erfüllt. 2) Nach der Systematik und Sinn und Zweck des VermG ist § 1 Abs. 1 c VermG aber dann ausgeschlossen, wenn im Vorfeld einer drohenden und unabwendbaren Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz das Grundstück vom staatlichen Verwalter verkauft wurde. 3) Sachlich geboten ist in diesen Fällen die Gleichsetzung von Veräußerung und Enteignung. Grundsätzlich fallen Enteignungen nach dem Verteidigungsgesetz nicht unter den Anwendungsbereich des VermG, mit denen die Veräußerung im Vorfeld der Enteignung gleichzusetzen ist. 4) Die Veräußerung von treuhänderischem Vermögen - selbst bei Verstoß gegen § 6 Vermögenssicherungs-VO vom 17.7.1952 - stellt sich nicht als machtmißbräuchlich i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG dar, weil die Veräußerung den damals vorherrschenden ideologischen Grundvorstellungen entsprach.VG Potsdam20.08.1996