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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 2-13 S 49/16 - Voraussetzungen für Verwalterbestellung, überhöhte Mahnspesen, Sonderhonorar für Sonderumlage, Verwalteraufgaben
    Leitsatz: 1. Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche Teile des Vertrages betreffen, ist der Beschluss über den Vertragsschluss insgesamt für ungültig zu erklären. 2. Dies führt auch zur Ungültigerklärung des auf der selben Versammlung gefassten Beschlusses über die Verwalterbestellung. 3. Zur Kontrolle von Vertragsbestimmungen in einem Verwaltervertrag. 
    LG Frankfurt/Main
    27.09.2017
  2. IX ZR 120/10 - Bevorrechtigte Hausgeldforderungen; Insolvenz eines Wohnungseigentümers; Beschlagnahme des Wohnungseigentums; Absonderungsrecht; Pfandklage
    Leitsatz: a) In der Insolvenz eines Wohnungseigentümers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt. b) Sofern die Berechtigten gegen den säumigen Wohnungseigentümer vor der Insolvenzeröffnung keinen Zahlungstitel erlangt haben, können sie den das Absonderungsrecht bestreitenden Insolvenzverwalter mit der Pfandklage auf Duldung der Zwangsversteigerung in die Eigentumswohnung in Anspruch nehmen. Das Prozessgericht muss in diesem Fall prüfen, ob die Voraussetzungen des Vorrechts gegeben sind. c) Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers entsteht das Vorrecht wegen der Hausgeldansprüche an der bis dahin nicht beschlagnahmten Eigentumswohnung mit der Verfahrenseröffnung.
    BGH
    21.07.2011
  3. V ZR 230/12 - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtswidrigen Einwirkungen unter Sondereigentümern
    Leitsatz: Wird die Nutzung des Sondereigentums durch rechtswidrige Einwirkungen beeinträchtigt, die von im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Räumen ausgehen, kann dem betroffenen Wohnungseigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen; das gilt auch im Verhältnis von Mietern solcher Räume.
    BGH
    25.10.2013