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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 104 C 37/20 - Eigenbedarfskündigung trotz Vereinbarung, nur in besonderen Ausnahmefällen werde gekündigt
    Leitsatz: Die Regelung im Mietvertrag mit der Voreigentümerin, wonach nur in besonderen Ausnahmefällen bei wichtigen berechtigten Interessen des Wohnungsunternehmens gekündigt werde, schließt nach Umwandlung und Veräußerung eine Eigenbedarfskündigung des Erwerbers nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.06.2020
  2. V ZR 42/07 - Moratoriumsentgelt; Besitzberechtigung des Gebäudeeigentümers gegenüber Grundstückseigentümer; Gebäudeeigentum der LPG an Stallungen; Passivlegitimation; gescheiterte Umwandlung der LPG; Bindung der Zivilgerichte an behördliche Feststellung des Gebäudeeigentümers; Tatbestandswirkung der Feststellungsbescheide über das Bestehen des Gebäudeeigentums und dessen Eigentümer
    Leitsatz: 1. Der Anspruch aus Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 EGBGB ist auch dann gegen die (in Liquidation fortbestehende) LPG zu richten, wenn diese in ihrem Eigentum stehende Gebäude im Rahmen einer gescheiterten Umwandlung an das neu gegründete Unternehmen übergeben hat und nicht mehr selbst nutzt. 2. In einem Rechtsstreit über diesen Anspruch ist das Zivilgericht jedenfalls dann nicht an eine behördliche Feststellung des Gebäudeeigentümers (Art. 233 § 2 b Abs. 3 Satz 1 EGBGB) gebunden, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Anspruch bereits verjährt war.
    BGH
    19.10.2007
  3. XI ZB 28/19 - Kapitalanleger-Musterverfahren, Kfz-Stellplätze im Verkaufsprospekt, Prospektfehler für Immobilienfonds, Prospekthaftung nach mangelhafter Aufklärung
    Leitsatz: a) Ergibt sich aus den Darstellungen in einem Verkaufsprospekt nach § 8f Abs. 1 VerkProspG in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung (aF) eine höhere Anzahl vermieteter als bereits errichteter Kfz-Stellplätze und enthält der Prospekt sich widersprechende Angaben zum Stand der erteilten behördlichen Genehmigungen, ist der damit verbundene Prospektfehler für einen Anlagevermittler aufgrund der von ihm geschuldeten Plausibilitätsüberprüfung und für eine beratende Bank aufgrund der von ihr geschuldeten Überprüfung der Anlage mit banküblichem kritischen Sachverstand erkennbar. Der Stand der erteilten behördlichen Genehmigungen ist im Hinblick auf das Anlageziel des Fonds, durch eine langfristige Vermietung der Fondsimmobilie Erträge zu generieren, ein für den Anlageentschluss der Anleger wesentlicher Gesichtspunkt. b) Das Feststellungsbegehren, bestimmte Informationen aus Rechenschafts- und Zwischenberichten sowie aus sonstigen an die Anleger adressierten Schreiben seien „inhaltlich geeignet“, den Beginn der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen zu begründen, ist nicht verallgemeinerungsfähig und damit im Kapitalanleger-Musterverfahren als unzulässig zurückzuweisen (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2008 - XI ZB 26/07, BGHZ 177, 88 Rn. 15 und vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 138).
    BGH
    06.10.2020