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Urteil Keine Lärmbelastung im Wohnumfeld bei ruhiger Lage im Hinterhaus
Schlagworte
Keine Lärmbelastung im Wohnumfeld bei ruhiger Lage im Hinterhaus
Leitsatz
Nur tatsächliche Lärmbelastungen der Wohnung sind nach der Merkmalgruppe 5 des Berliner Mietspiegels als wohnwertmindernd zu erachten; auf die Auswirkungen auf das Grundstück kommt es nicht an.
(Leitsatz der Redaktion)
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