65 S 198/23 - Mietpreisbremse und umfassende Modernisierung ohne Nachweis des Vorzu-stands
Leitsatz: Bei einer Rückforderungsklage wegen Verletzung der Mietpreisbremse kann sich der Vermieter auch bei offensichtlich erfolgter umfassender Modernisierung nicht auf diesen Ausnahmefall berufen, wenn er keine hinreichenden Angaben zum Zustand der Wohnung macht, da ohne Kenntnis des Vorzustands der Instandsetzungsanteil der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen nicht ermittelt werden kann. (Leitsatz der Redaktion)