8 T 94/23 - Kein Anspruch auf Einbau einer Gastherme über einstweilige Verfügung
Leitsatz: Ein Mieter kann nicht im Wege einstweiliger Verfügung Vorschuss für den Einbau einer neuen Gastherme verlangen, wenn der Fortbestand des Mietvertrages zweifelhaft ist und der Vermieter die defekte Heizungsanlage schon vor Monaten entfernt hatte. (Leitsatz der Redaktion)