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Urteil Wirkung der Freigabe auch für Kautionsrückzahlungsanspruch
Schlagworte
Wirkung der Freigabe auch für Kautionsrückzahlungsanspruch
Leitsatz
Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei.
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