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Urteil Wirkung der Freigabe auch für Kautionsrückzahlungsanspruch


Schlagworte

Wirkung der Freigabe auch für Kautionsrückzahlungsanspruch

Leitsatz

Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei.

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